Stärkung der Allgemeinmedizin Beim Masterplan 2020 tut sich was

Gesundheitspolitik Autor: Ingolf Dürr

© Kasto_Fotolia

Mit dem Masterplan Medizinstudium 2020, der vor ziemlich genau drei Jahren beschlossen worden war, sollte das Medizinstudium mehr Praxisnähe erhalten und vor allem auch das Fach Allgemeinmedizin mehr in den Fokus rücken. Damit wollte man auch erreichen, dass mehr Medizinstudierende sich intensiver mit der Allgemeinmedizin beschäftigen und sich so später vielleicht für eine Tätigkeit in einer Hausarztpraxis entscheiden. Lange war kaum noch etwas vom Masterplan zu hören, doch nun hat das Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf für eine neue Approbationsordnung vorgelegt.

Das künftige Medizinstudium soll praxis- und patientennäher werden. Außer Wissen sollen die Medizinstudierenden nun auch Fähigkeiten, Fertigkeiten und Haltungen erlernen, die sie besser auf ihren Beruf als Arzt/Ärztin vorbereiten sollen.

Dafür wurden im Masterplan 2020 37 Maßnahmen aufgeführt, wie das erreicht werden kann. 14 davon finden sich jetzt im Entwurf für eine neue Approbationsordnung wieder. Zu einer größeren Praxisnähe beitragen soll z. B., dass es keine Trennung von Vorklinik und Klinik mehr geben wird. Schon ab dem 1. Semester werden klinische und theoretische Lerninhalte miteinander verknüpft.

Mehr Zeit für Blockpraktika in der Hausarztpraxis

Für die Allgemeinmedizin wichtig ist, dass das Fach nun longitudinal im Studium verankert werden soll. Das bisher zweiwöchige allgemeinmedizinische Blockpraktikum soll zu einem achtwöchigen Praktikum ausgebaut werden, das in maximal zwei Lehrpraxen stattfinden soll. Ziel ist es, dass die Studierenden so engeren Kontakt zu Lehrärzten, Patienten und deren Krankengeschichten erhalten sollen. Im Gegenzug soll die vierwöchige Famulatur in einer Hausarztpraxis entfallen.

Pflichtquartal in der ambulanten Medizin

Des Weiteren soll das Praktische Jahr von jetzt drei auf vier Abschnitte je zwölf Wochen umgestellt werden. Neben den beiden Pflichtquartalen in Innerer Medizin und Chirurgie soll es zwei Wahlquartale geben, von denen eines in der Allgemeinmedizin oder einem anderen ambulanten vertragsärztlichen Bereich absolviert werden muss. Das ambulante Quartal/ allgemeinmedizinische Quartal muss in einer Lehrpraxis abgeleistet werden und nicht in einer Hochschulambulanz.

Allgemeinmedizin wird Prüfungsfach

In einer Stellungnahme begrüßte die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) den Entwurf für die neue Approbationsordnung. Die Fachgesellschaft hatte sich maßgeblich für den Masterplan Medizinstudium 2020 eingesetzt. Mit diesem Entwurf seien die Bemühungen für eine Aufwertung des Fachs Allgemeinmedizin bestätigt worden. Besonders zufrieden zeigte man sich mit dem Pflichtquartal in der Allgemeinmedizin/in der ambulanten Medizin sowie damit, dass die Allgemeinmedizin nun auch als Prüfungsfach im M4-Staatsexamen (heute M3) fest verankert werde. Hier fordert die DEGAM, dass die Prüfung nur durch Fachärzte des Gebiets abgenommen werden dürfe.

Der hohe Stellenwert, den die Allgemeinmedizin in der gesundheitlichen Versorgung besitzt, werde nun auch schon in der Ausbildung abgebildet, so die DEGAM. Angesichts des organisatorischen Aufwands und der zeitlichen Beanspruchung spricht sich die DEGAM allerdings eher für Blockpraktika von sechs Wochen statt acht Wochen aus und empfiehlt zwei einwöchige und zwei zweiwöchige Blockpraktika in einer allgemeinmedizinischen Praxis.

Wird es genügend Lehrpraxen geben?

Der DEGAM ist dabei wohl bewusst, dass die Ausweitung der Blockpraktika, der M4-Prüfung und der vermutlich höhere Anteil an Studierenden im Praktischen Jahr in der Allgemeinmedizin die hausärztlichen Lehrpraxen vor eine Herausforderung stellen könnte. Der erhöhte personelle und administrative Aufwand müsste auch ausreichend finanziert werden. Die unklare Finanzierung des Masterplans war schon bisher ein Bremsklotz gewesen. So hatte die Kultusministerkonferenz der Länder von Anfang an zusätzliche Mittel verweigert. Zur Finanzierung macht nun auch der Entwurf der neuen Approbationsordnung noch keine konkreten Angaben.

An der Finanzierungsfrage, aber nicht nur daran, stoßen sich auch andere Verbände in ihren Kommentaren zur Approbationsordnung. So stört die Deutsche Hochschulmedizin (DHM), die Dachorganisation des Verbands der Universitätsklinika und des Medizinischen Fakultätentags, vor allem die Einengung auf die Allgemeinmedizin. Man befürchtet dort, dass es nicht genügend Lehrpraxen und qualifiziertes Lehrpersonal geben wird, um die neuen Vorgaben für die ambulante Lehre zu erfüllen. Die DHM spricht sich deshalb dafür aus, auch die Hochschulambulanzen in die Ausbildung einzubinden.

Höhere Belastung für Lehrpraxen

Die rechtzeitige Gewinnung von einer ausreichenden Zahl von ambulanten Lehrpraxen sieht auch die Bundesärztekammer (BÄK) als große Herausforderung und spricht dabei sogar von einer unrealistischen Aufgabe. Die Rekrutierung der Lehrpraxen erfordere erhebliche finanzielle (Vergütung der Praxen anpassen, Fahrt, Unterbringung der Studierenden) und personelle Ressourcen (Gewinnung, Qualifizierung, Evaluierung). Sichergestellt werden müsse, so die BÄK, dass die beabsichtigte Praxisnähe und Patientenorientierung in der Ausbildung nicht zu einer weiteren Arbeitsverdichtung für die mit der Ausbildung betrauten Ärzte führten. Notwendig sei eine ausreichende personelle und finanzielle Ausstattung der medizinischen Ausbildungsstätten.

Man darf gespannt sein, ob und wie sich diese Kommentare der verschiedenen Verbände im Referentenentwurf für die neue Approbationsordnung noch niederschlagen werden.


Dr. Ingolf Dürr

Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2020; 42 (5) Seite 28-29
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.