Bluttest auf Trisomie 21 sollte nur unter bestimmten Voraussetzungen den Weg in den GKV-Katalog finden
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) steht 2019 vor der schwierigen Entscheidung, ob die nicht-invasive Pränataldiagnostik zur Kassenleistung wird oder nicht. Pränatalmediziner mahnen, auch weitere Methoden zu berücksichtigen.