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DMP Adipositas Body-Mass-Index greift zu kurz

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Bis sich gesetzlich Versicherte in ein DMP Adipositas einschreiben können, sind noch mehrere Schritte notwendig. Bis sich gesetzlich Versicherte in ein DMP Adipositas einschreiben können, sind noch mehrere Schritte notwendig. © VadimGuzhva – stock.adobe.com
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Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen hat seine Berichte zum Stand der medizinischen Erkenntnisse bei der ­Diagnostik und Therapie von Adipositas vorgelegt. Auf dieser Basis berät nun der Gemeinsame Bundesausschuss die Anforderungen an ein Disease-Management-Programm. 
 

In dem DMP Adipositas sollen die Patienten leitliniengerecht und einrichtungsübergreifend behandelt und im Umgang mit dem starken Übergewicht unterstützt werden. „Denn das derzeitige Versorgungsangebot ist unzureichend“, schreibt der G-BA. Die detaillierten Anforderungen will er – wie gesetzlich beauftragt – bis zum 31. Juli 2023 beschließen.

„Wie erhofft gibt es wissenschaftlich belastbare Leitlinienempfehlungen zur Diagnostik einer Adipositas, zur Abgrenzung der Schweregrade und der Behandlung – sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Erwachsene“, teilt Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA, mit. Eine Herausforderung für die weiteren Beratungen werde es sein, den genauen Kreis der Versicherten zu definieren, die von einem strukturierten Behandlungsprogramm profitieren würden.

Denn die Berichte des IQWiG zeigten, dass ein reines Abstellen auf den Body-Mass-Index zu kurz greifen würde. Für die Synopse „Adipositas – Erwachsene“ konnte das Institut die Empfehlungen aus 25 aktuellen medizinischen Leitlinien auswerten und für Kinder und Jugendliche sechs Leitlinien. Die umfassende deutsche S3-Leitlinie „Adipositas – Prävention und Therapie“ berücksichtigte das IQWiG bei den Erwachsenen allerdings nicht, „da sie aus dem Jahr 2014 stammt und dementsprechend nicht mehr den aktuellen Versorgungsstandard abbildet“ (die Deutsche Adipositas Gesellschaft, hat bereits mit einer Überarbeitung der Leitlinie begonnen). 

Anhand der Auswertungen des IQWiG wird der G-BA folgende Ver­sor­gungs­aspekte definieren:

  • Diagnostik
  • Therapieziele
  • allgemeine Grundsätze der Therapie und therapeutische Maßnahmen
  • Langzeitbetreuung
  • Berücksichtigung von Begleiterkrankungen
  • Kooperation der Versorgungssektoren
  • Schulungsangebote für die DMP-Teilnehmer
  • Einsatz von digitalen medi­zinischen Anwendungen

Wenn der Bundesausschuss seine Beratungen für weitestgehend abgeschlossen hält, leitet er das gesetzlich vorgesehene Stellungnahmeverfahren ein. Berechtigte Organisationen und Sachverständige erhalten einen Beschlussentwurf samt begründender Unterlagen. „Die Ergebnisse fließen in die weiteren Beratungen ein“ und führen ggf. zu Änderungen am Entwurf, erklärt der G-BA. 

Bis sich gesetzlich Versicherte in ein DMP Adipositas einschreiben können, sind noch mehrere Schritte notwendig. Nachdem der G-BA die DMP-Anforderungen beschlossen hat, prüft das Bundesministerium für Gesundheit, ob das rechtskonform geschah. Ist dies der Fall, wird der Beschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt in Kraft.

Krankenkassen müssen regional Verträge abschließen

Auf Basis der DMP-Anforderungen schließen dann Krankenkassen und ambulante und stationäre Einrichtungen regional die notwendigen Verträge. Diese müssen vom Bundesamt für Soziale Sicherung geprüft und zugelassen werden. Erst wenn das geschehen ist, können gesetzlich Versicherte – sofern sie die Einschreibekriterien für das Disease-Management-Programm erfüllen und ihre Krankenkasse das DMP anbietet – das neue Versorgungs­angebot nutzen.

Nach Daten des Robert Koch-Instituts gelten in der Bundesrepublik etwa 24 % der Erwachsenen (so eine Studie aus 2013) sowie etwa 6 % der Kinder und Jugendlichen (Studie aus 2018) als adipös, meldet das IQWiG. 

Quelle: Pressemitteilungen G-BA und IQWiG

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