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Bundestag beschließt Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Gleichpreisigkeit und neue Dienstleistungen sollen Vor-Ort-Apotheken stärken. Gleichpreisigkeit und neue Dienstleistungen sollen Vor-Ort-Apotheken stärken. © Heinz Schiffer – stock.adobe.com
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Apotheken sollen künftig mehr pharmazeutische Dienstleistungen anbieten und dafür auch mehr Geld erhalten. So wurde es vom Bundestag mit dem Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken beschlossen.

Der Bundestag hat das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken beschlossen. Im Dezember soll es in Kraft treten.

„Gerne hätten wir ein komplettes Rx-Versandhandelsverbot gesetzlich geregelt. Das ließ sich aufgrund der europarechtlichen Hürden nicht rechtssicher umsetzen“, erklärt Karin Maag, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Dafür wurde die sog. Gleichpreisigkeit festgeschrieben.

„Im Sozialgesetzbuch ist nun verbindlich geregelt, dass für gesetzlich Versicherte bei der Abgabe verordneter Arzneimittel keine Zuwendungen gewährt werden dürfen“, so Maag. Die Maßnahme wendet sich gegen Rabatte auf rezeptpflichtige Medikamente durch EU-Versand­apotheken, wie sie seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2016 bislang möglich sind.

Zudem sollen der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband neue pharmazeutische Dienstleistungen vereinbaren. Das Bundesgesundheitsministerium nennt beispielhaft eine intensive Betreuung bei einer Krebstherapie oder die Arzneiversorgung pflegebedürftiger Patienten zu Hause. Hierfür werden 150 Mio. Euro bereitgestellt.

Dauerhafter Zuschuss für Apotheken-Botendienst

Mit der SARS-CoV2-Arzneimittelversorgungsverordnung wurde den Apotheken bis Ende September ein Zuschuss von 5 Euro pro Botendienst gewährt. Bis Ende Dezember beträgt er 2,50 Euro. Mit dem neuen Gesetz dürfen die Apotheken dauerhaft 2,50 Euro je Lieferort und Tag erheben.

Medical-Tribune-Bericht

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