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Cannabislegalisierung „Der Dealer fragt nicht nach dem Ausweis“

Gesundheitspolitik Autor: Isabel Aulehla

Vergangene Woche fand die erste Lesung im Bundestag zur Teillegalisierung von Cannabis statt. Vergangene Woche fand die erste Lesung im Bundestag zur Teillegalisierung von Cannabis statt. © cendeced – stock.adobe.com
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Das geplante Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis ist auf seinem holprigen Weg einen Schritt weiter gekommen.

Vergangene Woche fand die erste Lesung im Bundestag statt. Der Entwurf sieht im Wesentlichen Folgendes vor:

  • Erwachsene dürfen 25 Gramm für den Eigenkonsum besitzen.
  • Nichtgewerbliche Anbauvereinigungen dürfen Cannabis anbauen und pro Monat 50 Gramm an ihre Mitglieder weitergeben.
  • Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren dürfen 30 Gramm pro Monat erhalten, der THC-Gehalt ist dabei auf 10 % beschränkt.
  • 200 m um Kitas, Schulen, Sportstätten, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Anbauvereinigungen ist der Konsum verboten.

Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach schilderte zu Beginn der Debatte bedenkliche Tendenzen auf dem Schwarzmarkt: Die THC-Konzentration steige stetig, es würden Stoffe beigemischt, die die Abhängigkeitsgefahr erhöhen, von Verunreinigungen ganz zu schweigen. Gleichzeitig steige der Konsum insbesondere in der vulnerabelsten Gruppe – unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen – an.

Mehr Öffentlichkeit, Prävention und Aufklärung

Die Entkriminalisierung solle einen informierten und sicheren Gebrauch für Erwachsene ermöglichen, so der Minister. Jugendliche wolle man mit umfassenden präventiven Maßnahmen ansprechen, etwa an Schulen. Auch eine Kampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sei geplant. 

Aus den Oppositionsparteien kam umgehend Kritik: Wenn die BZgA Prävention leisten solle, dürfe Prof. Lauterbach die Mittel der Zentrale nicht um 30 % kürzen, kritisierte Simone Borchardt (CDU) für die Unionsfraktion. Die Abgabe ab einem Alter von 18 Jahren hält sie unverantwortlich, da sich das Gehirn bis zum 25. Lebensjahr entwickle. Grundsätzlich habe die Legalisierung von Cannabis angesichts von  Klinikschließungen und Arzneimittelengpässen keine Priorität. Die Union lehnt die Entkriminalisierung ab, ebenso die AfD. Beide Fraktionen reichten eigene Anträge ein, um die Legalisierung zu stoppen

Ampel-Koalitionspartner FDP ist grundsätzlich zufrieden mit dem Entwurf – in einigen Wochen werde  aber sicher eine verbesserte Version vorliegen, hoffte Kristine Lütke. Der derzeitige Entwurf sei zu kleinteilig und bürokratisch. Eine THC-Obergrenze für Jugendliche lehnt die Fraktion ab. Ein Limit führe lediglich dazu, dass höhere Mengen doch auf dem Schwarzmarkt nachgefragt würden.

Lassen sich 25 Gramm Eigenbesitz prüfen? 

Auch eine Begrenzung des Besitzes kommt für die Liberalen nicht infrage. „Wir beschränken auch nicht, wie viel Wein, Bier oder Zigaretten jemand besitzen darf“, so Lütke. Zudem sei die Menge in den Haushalten nicht kontrollierbar. Ebenfalls nicht überprüfbar ist ihrer Meinung nach ein Sicherheitsabstand von 200 m rund um Kinder- und Jugendeinrichtungen. Als alternativen Maßstab nannte Lütke die Sichtweite.

Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90 / Die Grünen), Fachärztin für Psychiatrie, freute sich über den „Paradigmenwechsel“ in der Drogenpolitik. Sie gab zu bedenken, dass viele Erwachsene ohnehin schon jetzt konsumieren und auch junge Erwachsene leicht an Cannabis gelangen. „Der Dealer fragt nicht nach dem Ausweis.“ Wenn ein Konsum stattfinde, solle dies nicht unter gesundheitsgefährdenden Bedingungen geschehen, sondern sicher. 

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