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Qualitätssicherung Diabetesbehandlung im Fokus

Gesundheitspolitik Autor: Dr. Susanne Eberl/Dr. Michael Jecht

Ein gutes Qualitätsmanagement sorgt für bessere Arbeitsabläufe und so letztendlich auch für eine bessere Behandlung. Ein gutes Qualitätsmanagement sorgt für bessere Arbeitsabläufe und so letztendlich auch für eine bessere Behandlung. © iStock/seb_ra
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Der Ausschuss QSW hat die Aufgabe, die Anerkennungsverfahren von Behandlungseinrichtungen DDG zu definieren, zu strukturieren, zu standardisieren, umzusetzen und weiterzuentwickeln. Das betrifft insbesondere drei Zertifizierungsverfahren.

Qualitätsmanagement (QM) strukturiert und standardisiert Prozessabläufe. Dies führt zu Transparenz und Verbindlichkeit in der Umsetzung von Diagnostik- und Therapiemaßnahmen. Denn durch das Systematisieren von Abläufen werden Verbesserungspotenziale aufgedeckt, das Einarbeiten neuer Mitarbeiter*innen erleichtert sowie Doppel- und Mehrfacharbeiten reduziert. Deshalb ist das interne Qualitätsmanagement eine Grundanforderung des Gesetzgebers an die Qualitätssicherung. Das Bundesgesundheitsministerium bezeichnet die Qualitätssicherung zurecht als „entscheidende Voraussetzung für ein leistungsfähiges Gesundheitssystem“. Gemeint ist die „Abbildung, Sicherung und Verbesserung der Qualität insbesondere der ärztlichen und pflegerischen Tätigkeiten“. Man kann sagen, dass QM in den Einrichtungen „aufräumt“. Durch Offenheit und zielorientiertes Handeln werden die Schwachstellen, die schon lange geändert gehörten, aber nie angepackt wurden, identifiziert und bearbeitet. 

Die DDG hat sich früh mit Strukturvorgaben für diabetologische Einrichtungen beschäftigt und das Anerkennungsverfahren als Diabeteseinrichtung DDG für Typ-1- und Typ-2-Diabetes mellitus ins Leben gerufen. Anfang der 2000er Jahre erhielt der damalige Ausschuss „Dokumentation, Qualitätssicherung und Informationstechnologie“ (DQI) den Auftrag, ein diabetesspezifisches QM zu entwickeln und in Ergänzung zu den Vorgaben der Strukturqualität Kriterien zur Prozess- und Ergebnisqualität für ein internes QM-System zu definieren. Auch der Gesetzgeber hat im § 135b SGB V verankert, „sich an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beteiligen, die insbesondere zum Ziel haben, die Ergebnisqualität zu verbessern.“

Seit 2004 obliegt es dem Ausschuss QSW, der aus dem Zusammenschluss des Ausschusses DQI mit „Schulung und Weiterbildung“ entstand, die unterschiedlichen Anerkennungsverfahren der DDG zu gestalten. Die maßgebliche Steuerung des QM und der Qualitätssicherung innerhalb der DDG erfolgt daher durch den Ausschuss „Qualitätssicherung, Schulung und Weiterbildung“ (QSW). 

Seine Aufgabe ist es, die Anerkennungsverfahren für Behandlungseinrichtungen zu definieren, strukturieren, standardisieren sowie umzusetzen und weiterzuentwickeln. Die DDG bietet solche Verfahren an für Kliniken mit und ohne Ambulanz, Praxen sowie Reha-Einrichtungen, die Kinder, Jugendliche und/oder Erwachsene mit Typ-1- bzw. Typ-2-Diabetes behandeln. Drei Verfahren werden unterschieden:

1. Zertifiziertes Diabeteszentrum DDG 
Zu erfüllen ist ein Kriterienkatalog mit Anforderungen an die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Die antragstellende Einrichtung führt den Nachweis an die DDG. Die Anerkennung erfolgt über die Begutachtung der Antragsunterlagen im Ausschuss QSW für drei Jahre. 

2. Zertifiziertes „Diabetologikum DDG“ mit diabetesspezifischem QM 
Einrichtungen, die diese Anerkennung erlangen möchten, müssen den Kriterienkatalog des zertifizierten Diabeteszentrums DDG erfüllen und gleichzeitig ein diabetesspezifisches internes Qualitätsmanagement in ihrer Einrichtung eingeführt haben. Der Nachweis wird über ein externes Audit geführt. Das Audit erfolgt durch eine/n Auditor*in einer von der DDG anerkannten Zertifizierungseinrichtung. Die Anerkennung wird für drei Jahre erteilt. 

3. Zertifikat „Klinik für Diabetes­patient*innen geeignet (DDG)“ 
Ziel ist es, die Grundversorgung von Pa­tient*innen mit der Nebendiagnose Diabetes in Akutkrankenhäusern und Reha-Kliniken zu verbessern. Sie können nach dem Nachweis einer abteilungsübergreifenden, interdisziplinären und -professionellen Diabetesversorgung das Zertifikat bei der DDG beantragen.

Auch künftig wird sich der Ausschuss QSW mit der Fort- und Weiterentwicklung der Anerkennungsverfahren beschäftigen. Dabei stehen insbesondere die prozess- und ergebnisorientierten Ansätze der Behandlungsqualität im Vordergrund. 

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