E-Health Die elektronische Patientenakte kommt

Gesundheitspolitik Autor: Ingolf Dürr

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Seit 2015 steht sie im E-Health-Gesetz: die elektronische Patientenakte. Mit ihr soll der Datenaustausch im Gesundheitswesen verbessert und beschleunigt werden, so lautet der Plan, der bis Ende 2018 auch in die Tat umgesetzt werden muss. Viele versprechen sich davon einen echten Fortschritt auch für die Kommunikation zwischen den Sektoren im Gesundheitswesen.

Mit der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) sollen Patienten und Ärzte in Zukunft alle Informationen zum Gesundheitszustand einer Person bündeln. Diagnosen werden dadurch genauer und gleichzeitig transparenter, so hofft man. Die Gesellschaft für Telematik hat nun bis zum 31. Dezember 2018 die Aufgabe, die erforderlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Daten zu Befunden, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichten und Impfungen in einer elektronischen Patientenakte zusammengeführt werden können. Gespeichert werden sollen auf der ePA darüber hinaus alle notwendigen medizinischen Daten für die Notfallversorgung sowie ein elektronischer Arztbrief, mit dem eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation verfügbar gemacht werden soll.

Dialog zwischen Arzt und Patient verbessern

Der Zugriff auf die Daten soll nur mit dem Einverständnis des Patienten und nur in Verbindung mit einem elektronischen Heilberufsausweis möglich sein. Die Krankenkassen sollen die Nutzung einer ePA gegenüber ihren Versicherten finanziell fördern.

Von der ePA verspricht man sich gleich mehrere Vorteile. So soll sie dazu beitragen, den Arzt-Patienten-Dialog zu verbessern. Sie soll als Plattform dienen für den Austausch von für die Behandlung eines Patienten relevanten Informationen unter Ärzten und Psychotherapeuten. Und die ePA soll die Effektivität, Effizienz und Qualität der medizinischen Versorgung steigern, weil zum Beispiel Doppeluntersuchungen wegfallen, man nicht mehr Befunden hinterhertelefonieren muss und sich auf der ePA eine systematische Krankengeschichte speichern lässt. Das alles soll letztlich auch dazu beitragen, unnötigen bürokratischen Aufwand zu reduzieren.

Die ePA hat Potenzial

Das klingt alles ganz gut. Und eine aktuelle repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts Splendid Research zeigt: Die Mehrheit der Deutschen ist grundsätzlich bereit, eine elektronische Gesundheitsakte anzulegen: 56 % der Bundesbürger sind an einer Nutzung interessiert, nur 10 % schließen die Zusammenführung ihrer Gesundheitsdaten in elektronischer Form aus. Das verbleibende Drittel ist unentschlossen und muss Vor- und Nachteile erst noch abwägen.

Im Hinblick auf Funktionsumfang und Einbindung der im Gesundheitssystem beteiligten Akteure haben die Bundesbürger klare Vorstellungen: Ganz oben in der Gunst der Deutschen stehen jene Funktionen, die den Nutzern eine Zeit- und Aufwandsersparnis versprechen. Am stärksten werden dabei die Notfalldatenfunktion und der elektronische Impfpass nachgefragt. Gleichzeitig erwarten 60 % der Deutschen eine automatisierte Übertragung der Gesundheits- und Behandlungsdaten sowie die flächendeckende Einbindung von Ärzten, Krankenkassen und Apotheken.

Droht der gläserne Patient?

Unabhängig vom persönlichen Nutzungsinteresse attestierte die Mehrheit der Deutschen der elektronischen Patientenakte einen positiven Einfluss auf Behandlungsverlauf und Gesundheitsverhalten: Fast zwei Drittel bewerten den generellen Einfluss auf ärztliche Behandlungen als positiv. Drei von vier Personen geben zudem an, die elektronische Gesundheitsakte könne im Notfall den behandelnden Ärzten wertvolle Informationen bereitstellen, und immerhin noch die Hälfte erhofft sich zudem eine Erhöhung der Behandlungssicherheit durch die umfassende Verfügbarkeit medizinischer Informationen. Zudem sieht die Hälfte der Deutschen durch die elektronische Gesundheitsakte das eigene Gesundheitsverhalten, z. B. durch häufigeres Blutdruckmessen, unterstützt. Immerhin noch 45 % fühlen sich dadurch besser in der Lage, mit ihrem Arzt über Beschwerden und Erkrankungen zu sprechen.

Die Bevölkerung hat allerdings auch Sorgen und Befürchtungen in Bezug auf die elektronische Gesundheitsakte: Sechs von zehn Deutschen sehen sowohl die Gefahr des gläsernen Bürgers als auch das Potenzial des Missbrauchs durch Kriminelle. Auch die informationelle Selbstbestimmung wird im Rahmen der Nutzung als überaus wichtig erachtet: Acht von zehn Personen geben an, zu jeder Zeit die Kontrolle über den Inhalt der gespeicherten Daten besitzen zu wollen.

Kein Ersatz für Primärdokumentation

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßt die Einführung einer ePA im Prinzip ebenfalls als Vehikel, um den Arzt-Patienten-Dialog zu fördern. In einem Positionspapier weist sie allerdings darauf hin, dass die ePA nur eine Ergänzung zu bereits bestehenden Dokumentations- und Kommunikationswegen sein kann. Sie ersetze weder die Primärdokumentation des Arztes noch die bereits etablierte Arzt-Arzt-Kommunikation, beispielsweise im Rahmen von Befundübermittlungen oder Entlassbriefen. Ärzte könnten auch keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten in der ePA übernehmen. Schließlich habe der Patient die gesetzlich festgelegte absolute Hoheit über Daten und Zugriffsrechte. Das würde auch dessen informationelle Selbstbestimmung stärken.

Mehraufwand muss honoriert werden

Auf keinen Fall aber dürfe der Arzt zum Verwalter der ePA werden, warnt die KBV. Das würde nur zu einem überbordenden bürokratischen Mehraufwand in den Praxen führen. Und das sollte – bei allen positiven Aspekten der ePA – tunlichst verhindert werden. Dennoch wird sich ein gewisser Mehraufwand in den Praxen nicht ganz vermeiden lassen, wenn z. B. die Daten von der Praxissoftware auf die ePA übertragen werden sollen. Hierfür fordert die KBV schon einmal eine entsprechende Honorierung oder Kostenerstattung.


Autor:
Dr. Ingolf Dürr

Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2018; 40 (6) Seite 26-27
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.

Abb. 1: Was sich die Bundesbürger von der ePA erwarten Abb. 1: Was sich die Bundesbürger von der ePA erwarten © Splendid Research GmbH