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Die Killerapplikation fürs Gesundheitswesen?

Aus der Redaktion Autor: Michael Reischmann

© MT
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Die elektronische Patientenakte ist da! Und kaum einer kriegt es mit. Kommt die ePA in den nächsten Quartalen zum Fliegen? CDU und CSU denken sogar schon an den Ausbau bis zum Jahr 2030.

„Mit dem Fahrplan für die Einführung einer elektronischen Patientenakte haben wir die jahrelange Stagnation der Digitalisierung im Gesundheitswesen überwunden“, schreiben CDU und CSU in ihrem Wahlprogramm. Sie kündigen eine eHealth-Roadmap „Digitale Gesundheit 2030“ an. „Die Patientinnen und Patienten der Zukunft werden – unter Wahrung des Schutzes ihrer Daten – ihre gesamte Krankengeschichte an einem Ort speichern und Ärzte und andere Leistungserbringer darauf zugreifen lassen können.“

Die ePA kann also kein Flop mehr werden. Oder doch? 2022 wird das eRezept kommen und schon in diesem Oktober die elektronische AU-Bescheinigung. Wenn Praxen und Kliniken dafür fit sind, können sie auch die ePA eifrig mitbedienen, mag man denken. Schließlich haben die gesetzlich Krankenversicherten den Anspruch aufs Befüllen und Lesen ab sofort. Allerdings: Bislang läuft die ePA unterm öffentlichen Radar, ein Run seitens der Versicherten ist kaum zu erwarten.

Für die allmähliche Durchsetzung der ePA spricht, dass die Datennutzung mit Apps für die meisten Bürger Alltag geworden ist. 2022 kommen mit dem digitalen Impfpass, Mutterpass, Kinder-Untersuchungsheft und zahnärztlichen Bonusheft auch „Mehrwert“-Elemente hinzu. Es gibt zudem ein starkes Interesse von Medizinern, Wissenschaftlern, Industrie und Politik, die diversen Datenbestände für die Forschung und die Entwicklung bedarfsgerechter Versorgungsangebote zu nutzen. Der Rat der „Gesundheitsweisen“ spricht von einem Patientenrecht auf Datennutzung – im Sinne des Individuums und der Solidargemeinschaft. Ergänzungen der ePA, etwa um eine elektronische Diabetesakte der Fachgesellschaft, sind längst in Vorbereitung. Der nächste Schritt werden dann Register sein, die Daten für Auswertungen bereitstellen. Hier wird zuvor noch über unabhängige Institutionen, Datenschutz und ­-sicherheit zu sprechen sein. Sicherlich ein Meilenstein in einer eHealth-Roadmap 2030.

Vorerst hängt die Akzeptanz und Verbreitung der für den Patienten freiwilligen ePA von zwei Aspekten ab: Funktioniert die Akte simpel und zuverlässig? Und hilft sie erkennbar, Diagnostik und Therapie zu verbessern? Ist das nicht der Fall, wird die ePA-App der GKV absehbar nur eine weitere aufwendig produzierte, hochgejazzte, aber wirkungsarme Applikation sein.

Michael Reischmann
Ressortleiter Gesundheitspolitik

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