Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Vaterschaftsurlaub, Pflegeurlaub und kürzere Arbeitszeiten – EU-Richtlinie schafft Standards

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Die EU-Richtlinie sieht für jedes Elternteil einen Anspruch auf mindestens vier Monate Elternurlaub vor, wovon zwei Monate bezahlt und nicht übertragbar sind.

Eine neue EU-Richtlinie soll Privatleben und Arbeit besser vereinbar machen. Kleinbetriebe müssen Anträge über eine Freistellung nach dem Pflegezeit- sowie dem Familienpflegezeitgesetz daher künftig innerhalb von vier Wochen beantworten und eine Ablehnung begründen.

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