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Geschäft mit der Corona-Angst – Wettbewerbszentrale kündigt Abmahnungen an

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Einige Anbieter alternativer Heilpraktiken nutzen die Corona-Krise aus, um ihre Produkte zu verkaufen. Einige Anbieter alternativer Heilpraktiken nutzen die Corona-Krise aus, um ihre Produkte zu verkaufen. © MAXSHOT – stock.adobe.com
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Unternehmen, die die Corona-Krise und die Unsicherheit in der Bevölkerung mit unlauteren Mitteln zu Absatzzwecken auszunutzen versuchen, müssen mit Abmahnungen rechnen.

Mit vollmundigen Versprechen wie „Corona-Infektion: Wie wir uns mit Vitalpilzen schützen können!“, „Lutschpastillen gegen Viren“ und von Heilpraktikern angebotene „Bewährte praktische Tipps und Mittel gegen Viren, die auch funktionieren“ werden die Verbraucher bewusst irregeführt und ihre Corona-Angst wird unlauter ausgenutzt.

Das beklagt die Wettbewerbszentrale. Zwar wolle man mittelständische Betriebe derzeit nicht zusätzlich belasten, doch schwerwiegende Rechtsverstöße würden abgemahnt, erklärt Präsidiumsmitglied Dr. Reiner Münker.

So seien krankheitsbezogene Aussagen in der Werbung für Lebensmittel verboten. Ihnen dürften keine Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung zugeschrieben werden.

Darum moniert das Kontrollorgan auch ganzseitige Zeitungsanzeigen, in denen ein Unternehmen mit dem Bild einer Frau mit Atemschutzmaske für sein mit Vitamin C angereichertes Lebensmittel wirbt. Es werde der Eindruck vermittelt, mit der Einnahme des Produkts könne eine Infektion mit „internationalen Viren“ verhindert werden.

Quelle: Pressemitteilung – Wettbewerbszentrale

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