Honorare 2016 Hausärzte zählen eher zu den Gewinnern

Gesundheitspolitik Autor: Ingolf Dürr

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Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten konnten im Jahr 2016 erneut Honorarzuwächse verzeichnen, so kann man es dem Honorarbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) entnehmen. Die Hausärzte konnten sogar überdurchschnittlich zulegen. Vor allem in einigen Bundesländern. Doch noch immer würden 10 % der Leistungen der niedergelassenen Ärzte überhaupt nicht vergütet, beklagt die KBV.

Der durchschnittliche Honorarumsatz je Arzt und Psychotherapeut aus vertragsärztlicher Tätigkeit erhöhte sich dem Bericht zufolge im Jahr 2016 um 5.283 Euro auf 221.642 Euro (+ 2,4 %). Der Honorarumsatz je Behandlungsfall stieg im Durchschnitt um 1,92 Euro auf 65,37 Euro (+3,0 %).

Bundesweites Plus

Dem Bericht zufolge registrieren im Jahr 2016 die Vertragsärzte und -psychotherapeuten in allen 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) leichte Honorarzuwächse. Zu den KVen mit den größten Zuwächsen gehören Berlin (+4,7 %), Thüringen (+3,8 %), Schleswig-Holstein (+3,6 %) und Sachsen-Anhalt mit einem Plus von 3,5 %.

Und wie sieht (oder sah) es bei den Hausärzten aus?

Im hausärztlichen Versorgungsbereich ist der durchschnittliche Honorarumsatz je Arzt gegenüber dem Vorjahr 2015 sogar um 3 % gestiegen. Und zwar um 6.277 Euro auf nun 217.956 Euro. Das liegt allerdings immer noch knapp unter dem mittleren Honorarvolumen der gesamten Ärzteschaft (siehe oben). Der Honorarumsatz je Behandlungsfall hat sich bei den Hausärzten um 1,71 Euro auf durchschnittlich 63,53 Euro erhöht (+ 2,8 %).

Zu den deutlichsten Gewinnern unter den Hausärzten zählten den Zahlen der KBV zufolge insbesondere die Kollegen in Thüringen und Rheinland-Pfalz, deren Einnahmen mit einem Zuwachs von 5 % überdurchschnittlich gut ausfielen. Dicht auf folgten die Hausärzte in Hessen mit +4,6 % und Brandenburg mit +4,1 % (vgl. Tabelle 1). Kräftige Steigerungen verzeichneten auch die Hausärzte in Berlin, Hamburg und Schleswig-Holstein. Dennoch blieben sie absolut gesehen unterm Schnitt. In Schleswig-Holstein, Hamburg, Nordrhein, Berlin sowie Bayern und Baden-Württemberg blieb 2016 der mittlere Honorarumsatz pro Hausarzt unter dem Bundesschnitt seiner Fachgruppe. Bei den beiden Südländern ist das allerdings auf die Bereinigung der Gesamtvergütung aufgrund der starken selektivvertraglichen Versorgung (HzV) zurückzuführen.

Honorarumsatz ist nicht gleich Einkommen


Der Honorarumsatz ist die Zahlung der gesetzlichen Krankenversicherung an den Arzt oder Psychotherapeuten für den Betrieb der Praxis und die Versorgung der gesetzlich versicherten Patienten. Der Honorarumsatz darf deshalb nicht mit dem Nettoeinkommen der niedergelassenen Ärzte gleichgesetzt werden. Das Nettoeinkommen, also das Geld, das der Arzt/Psychotherapeut für seine Arbeit bekommt, beträgt durchschnittlich nur 23,5 % des Honorarumsatzes. Aus den anderen 76,5 % des Honorarumsatzes finanziert er

  • Praxiskosten, zum Beispiel für Personal, Miete, Energie und Versicherungen, medizinische Geräte. Sie betragen im Durchschnitt über alle Gruppen 51,6 % des Honorarumsatzes.
  • Steuerzahlungen (14,9 %)
  • berufsständische Altersversorgung (7,1 %)
  • Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherungen (2,8 %)

Erst nach Abzug aller Kosten erhält man das Nettoeinkommen, das dem Arzt persönlich zur Verfügung steht.

Jede zehnte Leistung nicht vergütet

"Trotz der Zuwächse reicht das Geld nicht aus, um alle Leistungen zu vergüten", betonte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen. Ein Grund sei, dass die ambulante medizinische Versorgung seit Jahren unterfinanziert sei und die von den Krankenkassen bereitgestellten Mittel nicht ausreichten, den Behandlungsbedarf zu finanzieren.

Gassen wies darauf hin, dass jede zehnte Leistung der über 172.000 ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten nach wie vor nicht vergütet werde. "Wenn die Politik will, dass jeder Patient zeitnah einen Termin beim Arzt bekommt, dann müssen die Krankenkassen zumindest die Grund- und Versichertenpauschalen für jeden Patienten in voller Höhe bezahlen", forderte er und fügte hinzu: "Die Budgets müssen weg."

520 Euro für die komplette Behandlung im Jahr

Knapp 520 Euro stellten die gesetzlichen Krankenkassen im Berichtsjahr pro Versicherten für die komplette ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung bereit. Das waren 3,2 % mehr als 2015. Die Gesamtvergütung stieg um etwa 1,54 Milliarden auf rund 37 Milliarden Euro.


Autor:
Dr. Ingolf Dürr

Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2019; 41 (9) Seite 33-37
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.

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Tab. 2: Honorarumsätze je Arzt und je Fall nach Arztgruppen Tab. 2: Honorarumsätze je Arzt und je Fall nach Arztgruppen