Hausarztvertrag in Bayern: AOK fordert Geld zurück
Das Sozialgericht München habe den BHÄV mit einer einstweiligen Anforderung verpflichtet, noch offene Forderungen der AOK aus dem alten, bis 31.12.2010 laufenden Hausarztvertrag bei den betroffenen Hausärzten einzufordern, schreibt die AOK in einer Pressemitteilung.
Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Verband erwägt dagegen Rechtsmittel einzulegen, so Torsten Fricke, Pressesprecher des BHÄV, gegenüber Medical Tribune. Er betont, dass die von der AOK genannte Summe von 6,4 Mio. Euro, die angeblich zurückzufordern sei, strittig sei. Der BHÄV habe diese nicht bestätigt.
Rückforderungen wegen Doppel- und Fehlabrechnungen
Die AOK wiederum schreibt: „Mit der Anordnung bestätigte das Gericht den vertraglichen Anspruch der AOK Bayern an den BHÄV, dass dieser das Geld aus fehlerhaften Abrechnungen zeitnah bei seinen Mitgliedern einzufordern habe.“ Es soll sich dabei hauptsachlich um Forderungen aus Doppel- und Fehlabrechnungen handeln.
Vor der weiteren juristischen Klärung werde der BHÄV keine Ärzte wegen der strittigen Rückforderungen anschreiben, so Fricke.