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Hausbesuch aus Nettigkeit? Hessische Hausärzte verärgert über Regress-Belehrung

Gesundheitspolitik Autor: Maya Hüss

Von den 140 geladenen Hausärzten, wollen 90 nicht nur zuhören, sondern auch 
mitreden – vor allem bei den neuen Prüfvereinbarungen. Von den 140 geladenen Hausärzten, wollen 90 nicht nur zuhören, sondern auch mitreden – vor allem bei den neuen Prüfvereinbarungen. © Dr. Sabine Thiel
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Zu viele „Gefälligkeitshausbesuche“ hätten nach Ansicht der Prüfgremien 140 Hausärzte in Hessen abgerechnet. Die Prüfverfahren dazu sind nun in einem „kollektiven Gespräch“ beendet worden. Große Freude daran hatten die Ärzte aber eher nicht.

Bekannt geworden ist das Thema vor etwa einem Jahr mit der nordhessischen Gilserberger Hochlandpraxis: Die in der Hausarztpraxis tätigen Ärzte erhielten wegen zu vieler abgerechneter Hausbesuche einen Regressbescheid in fünfstelliger Höhe. Der Fall erregte bundesweit schnell Aufsehen und führte zu einer breiten öffentlichen Diskussion, ob Hausbesuche, gerade in ländlich gelegenen Gebieten, überhaupt in eine Wirtschaftlichkeitsprüfung miteinbezogen werden sollten.

KV: keine Regresse bis zu den neuen Prüfvereinbarungen

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen reagierte: Sie kündigte die Prüfvereinbarungen mit den Krankenkassen. Zugleich wurde beschlossen – und das bestätigte ein KV-Sprecher gegenüber Medical Tribune noch einmal –, dass es Honorarrückforderungen zu Haus- und Heimbesuchen bis zur Neufassung der Prüfvereinbarungen nur dann geben wird, wenn Kasse und KV dies beantragen.

Doch was sollte mit den noch offenen Prüfverfahren geschehen? Man einigte sich darauf, die anhängigen Verfahren und Regresse aus 2016 nach einem kollektiven Gespräch mit allen betroffenen Hausärzten ad acta zu legen (wir berichteten). Diese Veranstaltung fand nun mit gut 140 Ärzten und unter der Leitung von zwei Prüfärzten Ende Januar in den Räumen der KV Hessen statt.

Mehr als 400 % des Durchschnitts abgerechnet

„Wir wurden mit den Worten begrüßt, dass wir doch aufhören sollten, Gefälligkeitshausbesuche abzurechnen“, berichtet Dr. Sabine Thiel, Hausärztin in Schlangenbad. Mit ihrer Abrechnung lag sie 2016 mehr als 400 % über dem Fachgruppendurchschnitt. Sie betreut, wie die meisten Kollegen mit Regressen, auch Patienten im Pflegeheim.

„Wir machen Hausbesuche nicht aus wirtschaftlichen Interessen, sondern weil ansonsten niemand die Patienten versorgt“, sagt die Allgemeinärztin. Zwar seien die geladenen Kolleginnen und Kollegen erfreut, dass keiner einen Regress bezahlen muss. Damit mehr Mediziner Heim- und Hausbesuche abrechnen, ohne Angst dafür bestraft zu werden, sei bei Entscheidungen wie den neuen Prüfvereinbarungen die Mitsprache der Ärzte wichtig. „Örtliche und bauliche Gegebenheiten sollten zum Beispiel wieder als Praxisbesonderheit geltend gemacht werden dürfen. Meine Praxis befindet sich im ersten Stock, nicht alle Patienten können zu mir kommen“, sagt die Hausärztin. Wachsender Unmut breitete sich nach ihrer Darstellung während des Regressgesprächs auch deshalb aus, da den Hausärzten empfohlen wurde, Patienten häufig am Telefon zu behandeln, anstatt gleich hinzufahren.

Ärger über DMP-Regresse

Auch Hausärzte in Niedersachsen sind verärgert: Die Techniker Krankenkasse droht mit Regressen in Höhe von insgesamt 180 000 Euro; bei gut 1300 betroffenen Praxen entspricht das nach Berechnungen des Hausärzteverbandes einem Durchschnittsbetrag von 138 Euro. Die Kasse bemängelt, dass im Prüfzeitraum 2015/16 zum einen die Dokumentation der Disease-Management-Programme unvollständig ist, zum anderen hätten die Teilnahmevoraussetzungen der chronisch kranken Patienten nicht vorgelegen.

Ärzte fordern bei Prüfung Beweislastumkehr

Die Ärzte stört auch: Noch Jahre später müssen sie, sollten sie bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung auffällig geworden sein, beweisen, wirtschaftlich gehandelt zu haben. Eine der Forderungen der Ärzte ist daher die Umkehr der Beweisführung. „Wir haben jeden Hausbesuch, oft mit anwaltlicher Hilfe, schriftlich gegenüber der Prüfstelle gerechtfertigt. Auf diese Schreiben kamen selten Antworten“, resümiert die Ärztin. Die neuen Prüfvereinbarungen, die nach Angaben der KV Hessen derzeit noch mit den Kassen verhandelt werden, müssen sich wohl auch nach dem geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz richten: Nach aktuellem Stand soll der § 106a Absatz 4 SGB V dahingehend ergänzt werden, dass Praxisbesonderheiten festgelegt werden können, die sich aus besonderen Standort- und Strukturmerkmalen des Leistungserbringers ergeben. Dabei könnte z.B. die Lage der Praxis berücksichtigt werden.

Quelle: Medical-Tribune-Bericht

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