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Hochschulen zeigen starke Resonanz auf Professorinnenprogramm des Bundesforschungsministeriums

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Frauen sollen zu W2- und W3-Professuren gebracht werden. Frauen sollen zu W2- und W3-Professuren gebracht werden. © iStock/A-Digit
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Das Förderprogramm von Bund und Ländern für Professorinnenstellen stößt bei den Hochschulen auf starke Resonanz. Die höchstmögliche Fördersumme je Berufung beträgt 165 000 Euro jährlich.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert ein sog. Professorinnenprogramm. Hintergrund ist, dass zwar etwa gleich viele Frauen wie Männer studieren bzw. promovieren. Nach der Promotion aber verlassen überdurchschnittlich viele Frauen die Wissenschaft. Nicht einmal jede dritte Wissenschaftlerin schreibt eine Habilitation.

Das seit 2008 laufende und mit 500 Mio. Euro unterstützte Programm soll die Zahl der Professorinnen erhöhen und die Gleichstellungsstrukturen an deutschen Hochschulen fördern. Die Hochschulen können eine Anschubfinanzierung für bis zu vier neu zu besetzende Professorinnenstellen beantragen. Gezahlt wird die Förderung für maximal fünf Jahre zu Erstberufungen auf unbefristete W2- und W3-Professuren. Die Berufung kann sowohl im Vorgriff auf eine künftig frei werdende oder zu schaffende Stelle, als auch auf eine vorhandene freie Stelle erfolgen. Bis zu zehn Hochschulen, die Bestbewertungen und das Prädikat „Gleichstellung: ausgezeichnet!“ erhalten, können die Förderung einer vierten Professur beantragen.

Die höchstmögliche Fördersumme je Berufung beträgt laut BMBF 165 000 Euro jährlich, je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen. Die maximal erreichbare Fördersumme einer Hochschule umfasst in der Regel insgesamt 2 475 000 Euro für die gesamte Programmlaufzeit.

Das Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder stößt auf eine starke Resonanz bei den Hochschulen, so die aktuelle Bilanz. Im November 2019 wurde die 500. Berufung im Rahmen des Programms gezählt. Zugleich zeigt sich: „Hochschulen, die am Programm teilnehmen, engagieren sich stärker für Gleichstellungsthemen. Die Akzeptanz, Sichtbarkeit und Reputation für das Thema Geschlechtergerechtigkeit steigen. Die Gleichstellungspolitik wird konzeptionell weiterentwickelt und die Bereitstellung von finanziellen Mitteln ermöglicht den Ausbau von Gleichstellungsmaßnahmen.“

Quelle: Bundestags-Newsletter

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