Anzeige

Im Markt angekommen: Physician Assistants sind gefragt – zumindest von Kliniken

Gesundheitspolitik Autor: Ruth Bahners

PAs fungieren nicht als Arzt light sondern übernehmen arztunterstützende Tätigkeiten. PAs fungieren nicht als Arzt light sondern übernehmen arztunterstützende Tätigkeiten. © fotolia/everettovrk
Anzeige

Rund 300 Physician Assistants sind deutschlandweit bereits im Einsatz, vorwiegend in Kliniken. Doch die innerärztliche Diskussion über die Aufgaben und den Zweck des Arztassistenten ist noch im Gange.

Grundlage für die Tätigkeit der Physician Assistants (PA) sowie deren Ausbildung, die an acht privaten und staatlichen Studieneinrichtungen erfolgt, ist ein Konzept von Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV). Darin sei ausdrücklich festgehalten, stellte Westfalens Kammerpräsident Dr. Theodor Windhorst klar, dass ein PA nur auf Anordnung eines Arztes tätig werden könne. „Die Anordnungs- und Durchführungsverantwortung bleibt beim Arzt“, der PA sei kein „Arzt light“.

Auch der Vizepräsident der BÄK, Dr. Max Kaplan, bekräftigte: „Die Übertragung von Aufgaben durch Delegation und nicht durch Substitution“ sei das Prinzip. Anders als bei der Advanced Nurse Prac­tise (ANP), über die tatsächlich eine Substitution ärztlicher Leistungen drohe, sei die Aufgabe des PA die Arztunterstützung bei Prozessmanagement und Dokumentation sowie bei delegierbaren Tätigkeiten, so Dr. Kaplan. Die Studieninhalte seien daher an die ärztliche Approbation „angelegt“, gingen aber nicht gleichermaßen in die Tiefe.

Grundsätzlich würde unterschieden zwischen Tätigkeiten, die unter Anleitung und Überwachung ausgeführt würden, und solchen, die „selbstständig und situationsad­äquat in Kenntnis der Konsequenzen“ durchzuführen seien. Der PA solle z.B. eine Koloskopie nicht machen, aber mitwirken. „Der verantwortliche Arzt muss entscheiden, wie viel er dem PA zutraut“, so Dr. Kaplan.

Fachgesellschaften und Hausärzte reagieren gebremst

Dr. Hugo Van Aken, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI), warnte vor der Übertragung von Anästhesieleistungen auf Nichtärzte. Zwar stimmten die DGAI und der Berufsverband der Anästhesisten grundsätzlich dem Konzept des PA zu, aber „allein die Fachgesellschaft kann die Kernkompetenz definieren“. Dass die Zusammenarbeit der BÄK mit den Fachgesellschaften ausbaufähig ist, bestätigte sich auch darüber, dass nur zwei Fachgesellschaften vertreten waren.

Genauso fehlten auch die Pflegeverbände und der Deutsche Hausärzteverband. Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Hausärzteverbandes, hatte sich zuletzt beim Hausärztetag in Berlin zum Thema PA geäußert: „Wenn die Arztassis­tenten ausschließlich unter der Aufsicht der Hausärzte arbeiten sollen, dann konnte mir bisher noch keiner erklären, warum wir diesen neuen Beruf überhaupt brauchen. Wir haben zur Unterstützung in der Praxis bereits ein exzellentes und erfolgreiches Modell gemeinsam mit dem Fachverband der Medizinischen Fachangestellten etabliert – die Verah!“ Und weiter: „Statt irgendwelche neuen Berufsgruppen zu propagieren, sollten die KV-Kollegen lieber ihre eigenen Mitarbeiterinnen in den Praxen fördern!“

„Lieber eigene Mitarbeiter fördern, liebe KV-Kollegen!“

Dass PA bisher kaum bei niedergelassenen Kollegen arbeiteten, liegt nach Ansicht von Professor Dr. Christian Flügel-Bleienheuft, niedergelassener Internist in Köln und Leiter des PA-Studiengangs an der praxisHochschule Köln/Rheine, auch an fehlenden Abrechnungsmöglichkeiten. In den Kliniken ist der PA bereits etabliert. Professor Dr. Marcus Hoffmann, Studiendekan Fachbereich Gesundheit der Dualen Hochschule in Karlsruhe, berichtet, die Chancen auf einen Arbeitsplatz in Kliniken seien sehr gut. Das PA-Bruttogehalt bewege sich zwischen 2500 und 4000 Euro und die Berufszufriedenheit sei im Gegensatz zu anderen Gesundheitsberufen „hochpositiv“.

Quelle: Symposium der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Anzeige