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Kommentar Impfpass fälschen ist kein Kavaliersdelikt

Aus der Redaktion Autor: Cornelia Kolbeck

© MT
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Bei Telegram gibt es diverse Chats zum Impfpasskauf. Als Lieferzeit für den Impfnachweis werden 2–3 Tage angegeben. Ein Kommentar.

Wer will, muss sich per Chat an Prof. Dr. John Doe wenden. „Bräuchte zwei Genesenenausweise“, schreibt jemand. „Suche seriösen Verkäufer im Raum Karlsruhe“, schreibt ein anderer. Prima, hat geklappt, so der Tenor der Käufer. Dass es sich bei den Impfbetrügern längst nicht mehr um Einzelfälle handelt, zeigen inzwischen Meldungen von Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaften, die klarstellen, dass dem Betrug rigoros nachgegangen wird. Dass es hier nicht um ein Kavaliersdelikt geht, sondern um Urkundenfälschung, und dass auch der Gebrauch eines gefälschten Passes strafbar ist, scheint vielen Tätern nicht klar zu sein. Die Bundespolitik sollte viel deutlicher darauf hinweisen, so wie es kürzlich das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium gemacht hat. Innenminister Herbert Reul und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann stellten hier auch klar, dass sich Ärzte ebenso strafbar machen können, wenn sie Impfnachweise fälschen.

Es wäre auch klug gewesen von Politikern, schon frühzeitig solche Auswüchse krimineller Energie ernst zu nehmen – es gab sie schließlich auch schon bei den betrügerischen Abrechnungen in Testzentren. Zumindest lohnt es sich jetzt, Fehler diesbezüglich aufzuarbeiten und Gegenstrategien zu entwickeln, denn die nächste Pandemie kommt bestimmt.

Cornelia Kolbeck
Hauptstadt-Korrespondentin, Medical Tribune

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