Anzeige

KBV lässt sich zur Bildung „Intersektoraler Gesundheitszentren“ beraten

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Neue Perspektive für Krankenhäuser am Abgrund, Rechts: Dr. Andreas Gassen, KBV-Chef.
Neue Perspektive für Krankenhäuser am Abgrund, Rechts: Dr. Andreas Gassen, KBV-Chef. © Fotolia/tomhanisch, Georg J. Lopata
Anzeige

Schon länger überlegt die KBV-Spitze, wie sich die ambulante Versorgung um Betten erweitern lässt. Von Vorteil wäre das vor allem für Regionen, wo defizitär arbeitende Krankenhäuser schließen müssen. Jetzt bestätigt ein Gutachten die Vorteile.

Die Studie „Medizinische Versorgung im ländlichen Raum“ der Universität Bayreuth in Kooperation mit der Oberender AG wurde von der KBV beauftragt. Die Autoren sehen grundsätzlich Standorte als geeignet an, wo Krankenhäuser der (internistischen) Grundversorgung mit 51 bis 150 Betten in Schieflage geraten. Die Umwandlung in ein sog. Intersektorales Gesundheitszentrum (IGZ) würde dann nicht nur einen Teil der Patientenversorgung sichern, sondern auch die Arbeitsplätze für Ärzte und medizinisches Personal.

Das Leistungsportfolio eines IGZ beinhaltet dabei sowohl die klassische ambulante Versorgung in haus- und fachärztlichen Praxen als auch eine medizinisch und pflegerisch „erweiterte ambulante Versorgung“ in einer bettenführenden Einheit rund um die Uhr. Ein modulhaftes Andocken von Spezia­listen ist möglich, so könnten z.B. an einzelnen Tagen Augenärzte, Chirurgen und Orthopäden Leistungen anbieten.

Zentren mit 15 Betten und 34 Vollzeitkräften

Das im Gutachten beschriebene Szenario geht von der Schließung eines 100-Betten-Hauses in einem Klinikverbund aus. Kalkuliert wird das IGZ mit 15 Betten, 34 Vollzeitkräften – einschließlich sechs Fachärzten und einem Weiterbildungsassistenten – über einen Planungshorizont von fünf Jahren. Grundlage sind die DRG-Fallpauschalen mit einem 30-prozentigen Abschlag und die Vergütung über einen Vertrag mit Krankenkassen zur Integrierten Versorgung.

Die Vergütung der IGZ-Leistungen stellt aus Sicht der Autoren eine besondere Herausforderung dar, da hier Sektorengrenzen überwunden werden müssen, welche bisher voneinander unabhängige Vergütungsstrukturen aufweisen. „Nicht tragbar erscheint es hier beispielsweise, aus dem gedeckelten Vergütungsvolumen der ambulanten Leistungserbringer auch vormals stationäre Leistungen abzurechnen, ohne eine adäquate Kompensation sicherzustellen.“

Der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen stellte in einer Pressekonferenz klar, dass es hier nicht darum gehe, Krankenhausstandorte „zu schleifen“, sondern „Krankenhäusern, die ohnehin am Abgrund taumeln, die helfende Hand entgegenzustrecken“ und sie so zukunftsfest zu machen. „Alles, was über diese erweiterte ambulante Versorgung hinausgeht, also die klassische akutstationäre Versorgung, bleibt selbstverständlich den Krankenhäusern vorbehalten. Das Entscheidende an unserem Konzept ist, dass die Versorgung vor Ort überhaupt gewährleistet bleibt“, so Dr. Gassen.

Wie Dr. Stephan Hofmeister, der stellv. KBV-Vorsitzende, erklärte, könnte z.B. im IGZ der alleinstehende Pensionär mit leichter Demenz behandelt werden, der nach einer operativ versorgten Schlüsselbeinfraktur nicht sofort alleine daheim zurechtkommt, oder auch die 80-jährige Dame mit entgleistem Diabetes oder Blutdruckproblemen, die zu Hause einfach niemanden hat, der ihr behilflich sein kann.

Klinikträger: KBV will den Landärztemangel kaschieren

Nicht überzeugt von der IGZ-Idee zeigt sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). „Wer ländliche Krankenhausstandorte zu ambulanten Behandlungszentren mit betreutem Schlafen umbauen möchte, der zeigt wie wenig Verständnis er für den tatsächlichen Versorgungsbedarf dieser Regionen mitbringt“, meint DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß. Er wirft der KBV vor, sie habe über viele Jahre hinweg versäumt, im Rahmen ihrer Sicherstellungsverantwortung auch in den ländlichen Regionen für eine ausreichende ambulante haus- und fachärztliche Versorgung zu sorgen. Nun versuche sie, diese Versäumnisse zu kaschieren.

Anzeige