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Übergewicht vorbeugen Keine TV-Spots für Ungesundes von 6 bis 23 Uhr

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Kinder können stark von den gesehenen Werbespots beeinflusst werden. Kinder können stark von den gesehenen Werbespots beeinflusst werden. © BNP Design Studio – stock.adobe.com
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Dass die Bundesregierung an Kinder gerichtete Werbung für ungesunde Lebensmittel unterbinden will, findet Barbara Bitzer, Sprecherin des Wissenschaftsbündnisses DANK, gut. Vorschläge, wie das konkret umgesetzt werden kann, liegen auf dem Tisch.

Auf zwei Seiten (plus einer für die Quellenangaben) haben der AOK-Bundesverband, der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) der Regierung aufgeschrieben, wie sie ihren Plan, „an Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt bei Sendungen und Formaten für unter 14-Jährige“ zu unterbinden, realisieren kann. Eine Studie der Universität Hamburg im Auftrag von AOK und DANK hatte 2021 das Ausmaß der Werbung aufgezeigt. Demnach sieht ein mediennutzendes Kind pro Tag 15 Werbespots oder -anzeigen für ungesunde Lebensmittel. Der Einfluss der Reklame auf das Ernährungsverhalten von Kindern gilt als gut belegt.

In ihrem Kurzdossier schlagen AOK, DANK und vzbv Folgendes vor: Für die Definition (un)gesunder Produkte bietet sich das WHO Europe Nutrient Profile Model an. Die Kriterien lassen sich anhand der Lebensmittel-Pflichtangaben kontrollieren.

Bannmeile für Plakatwerbung um Schulen und Spielplätze

Die Beschränkungen sollen gelten für TV, Radio, Print, Kino, Online (inkl. Social Media, Streaming- und Messenger-Dienste), In-Game- und In-App-Advertising, Produktplatzierungen, Außenwerbung, Werbung am Verkaufsort, Produkt- und Verpackungsgestaltung, Direkt- und Eventmarketing sowie Sponsoring. Das Werbeverbot für TV, Streaming und Radio soll von 6 bis 23 Uhr dauern. Das ist leichter überprüfbar als eine Regelung nach Rezipienten-Anteilen, etwa für Sendungen, wo 15 bis 20 % oder mehr der Zuschauenden Kinder sind. Influencer-Werbung für Ungesundes ist komplett zu untersagen und für Plakatwerbung eine 100-Meter-Bannmeile um Kitas, Schulen und Spielplätze vorzusehen.

Das Einhalten der Vorgaben muss von staatlichen Einrichtungen kontrolliert werden. Bußgelder haben eine abschreckende Höhe aufzuweisen. Eine Ombudsstelle soll Hinweise von Bürger*innen und Marktteilnehmenden auf mögliche Verstöße entgegennehmen. Die Wirksamkeit der Maßnahmen ist nach einem Jahr wissenschaftlich zu evaluieren. Unzureichende oder lückenhafte Regelungen sind nachzubessern.

Positiv reagierte auf das Papier die Sprecherin für Ernährung und Agrar der Bundestagsfraktion der Grünen, Renate Künast. Der Lebensmittelverband Deutschland verwies auf die Komplexität des Problems und möchte mit der Politik nach „kon­struktiven Lösungen suchen“.

Quelle: PM von AOK-Bundesverband, vzbv und DANK

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