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Corona-Testzentren KVen auf mühsamer Betrügerjagd

Gesundheitspolitik Autor: Isabel Aulehla

Über Monate hin­weg erfolgte keinerlei Kon­trolle der Abrechnungsdaten der Testzentren. (Agenturfoto) Über Monate hin­weg erfolgte keinerlei Kon­trolle der Abrechnungsdaten der Testzentren. (Agenturfoto) © iStock/MonikaBatich
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Durch den Betrug mit Corona-Testzentren gehen viele Millionen Euro an Steuermitteln verloren. Dieses Geld wieder hereinzuholen, ist Aufgabe der KVen. Doch gelingt ihnen das?

Bundesweit ermitteln die Behörden immer öfter gegen Betreiber von Corona-Schnelltestzentren. Nach einer Umfrage des Handelsblatts laufen 642 Verfahren wegen mutmaßlichen Abrechnungsbetrugs – allein in Berlin offenbar 335. Die Dunkelziffer der Delikte dürfte jedoch deutlich höher sein. Da die mutmaßlichen Täter die schwache Kontrolle der Zentren oft  hemmungslos ausnutzen, entstehen pro Fall hohe Schäden. Laut Handelsblatt geht es allein in fünf Verfahren in Bochum, Offenburg, Freiburg und Mannheim um insgesamt 49,5 Millionen Euro.

Erst in fünf Bundesländern Rückzahlungen veranlasst

Dieses Geld wieder hereinzuholen, wäre seit Mitte 2021 Aufgabe der KVen. Sie sind laut Testverordnung dafür zuständig, die Abrechnung der Zentren zu prüfen, ggf. Rückzahlungsforderungen zu stellen und die Staatsanwaltschaft einzuschalten.

Millionengeschäft Testbetrug

Bis Juli 2021 wurden die Abrechnungs­daten der Corona-Testzentren praktisch nicht geprüft. Die Betreiber konnten eine beliebige Zahl von Fällen abrechnen, ob sie real existierten oder nicht. Pro Test erhielten sie bis zu 18 Euro. Erst nachdem Medien vor Ort die Besucher von Testzentren zählten und dies mit den abgerechneten Daten verglichen, wurde die Betrugsmasche bekannt. Die Testverordnung wurde reformiert, die KVen mit der Prüfung der Abrechnung betraut und die Vergütung der Tests gesenkt. Für Abstriche werden derzeit 8 Euro gezahlt, für Material 3,50 Euro.

Zwischendurch kursierte eine vermeintliche Skandalmeldung: Erst fünf der Körperschaften hätten Rückzahlungen veranlasst, gab die Bundesregierung bekannt. 2,7 Millionen Euro kamen demnach zusammen. Verglichen mit den 5,5 Mrd. Euro, die die Bürgertests den Staat bislang kosteten, scheint das wenig zu sein. Versagen die Körperschaften also?

Dieses Urteil wäre voreilig, zeigt ein Schreiben der KBV an die Bundesregierung, das Medical Tribune vorliegt. Allein die Höhe der geforderten Rückzahlungen bilde die Tätigkeit der KVen nicht adäquat ab, heißt es darin. Wenn sich die Abrechnungsdaten einer Teststelle als falsch erweisen, würden Auszahlungen ausgesetzt oder mit vorangegangenen Rückforderungsbeträgen verrechnet. Eine Rückforderung sei erst der letzte Schritt. Aufschlussreicher sei daher eine Liste der KBV, aus der hervorgeht, welche KVen bislang wie viel Geld nicht für Bürgertests auszahlten.

So effektiv prüfen die KVen Leistungserbringer, die Bürgertests vorgenommen haben

KV

Anzahl Prüfungen

Nicht ausgezahlte (gestoppte oder verrechnete) Finanzmittel,
gerundet

Baden-Württemberg

2.924

13,5 Mio. Euro

Bayern

697

8,6 Mio. Euro

Berlin

339

6,5 Mio. Euro zurückgefordert, 41,3 Mio. Euro einbehalten

Brandenburg

536

keine Angaben

Bremen

26

keine Angaben

Hamburg

52

2 Mio. Euro (zusätzlich 14 Mio. Euro kurzfristig gesperrt)

Hessen

761

5 Mio. Euro zurückgefordert, 15 Mio. Euro einbehalten

Mecklenburg-Vorpommern

66

60.000 Euro zurückgefordert, 350.000 Euro einbehalten

Niedersachsen

keine Angaben

keine Angaben

Nordrhein

355

13 Mio. Euro

Rheinland-Pfalz

32

keine Angaben

Sachsen-Anhalt

76

105.000 Euro

Saarland

87

keine Auszahlungen ausgesetzt oder verrechnet

Sachsen

640

1,2 Mio. Euro zurückgefordert

Schleswig-Holstein

203

13,5 Mio. Euro

Thüringen

3

keine Angaben

Westfalen-Lippe

250

36,72 Mio. Euro zurückgefordert, 1,68 Mio. Euro vorübergehend gesperrt

Quelle: Schreiben der KBV an die Bundesregierung

Bei der Zahl der Prüfungen scheint es lokal allerdings große Unterschiede zu geben: Baden-Württemberg liegt mit fast 3.000 Prüfungen vorne, während in Thüringen gerade einmal drei erfolgten. Zudem gerieten manche KVen bislang eher durch ein ungeschicktes Vorgehen in die Schlagzeilen. So wurde im März eine Essener Busfahrerin zu über drei Jahren Haft verurteilt, die elf Testzentren frei erfunden hat. Sie verdiente rund eine Million Euro an angeblichen Tests, überwiesen von verschiedenen KVen. Die KV Bayerns soll zwar Unstimmigkeiten bemerkt und Misstrauen gehegt haben. Trotzdem beriet sie die 49-Jährige wohl hilfsbereit und unbürokratisch. Letztlich erstattete eine Bank Anzeige wegen des Verdachts auf Geldwäsche.

Die Körperschaften verweisen darauf, dass die Kontrolle der Test­stellen sehr aufwändig sei. Schon als der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sie per reformierter Testverordnung mit der Abrechnungsprüfung betraute, betonten sie vehement, dass ihnen die Kapazitäten fehlten. Daran hat sich bis heute wenig geändert: Der Umfang der Aufgabe gehe weit über die Kapazitäten hinaus, die der KV für ihre Routineaufgaben zur Verfügung stehen, erklärt die KV Niedersachsen. Dort befasst sich ein 25-köpfiges Team mit der Prüfung. Eine Kraft wurde extra neu eingestellt, eine andere hat ihr eigentlich auslaufendes Beschäftigungsverhältnis verlängert. „Ohne die hohe Motivation unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wäre die Aufgabe kaum zu bewältigen“, heißt es.

Wie die Prüfung abläuft

Die KV Niedersachsen erklärt, wie die Abrechnungsdaten der Testzentren kon­trolliert werden: „Die Prüfung erfolgt zunächst formal: Enthält eine Abrechnung nicht die vorgeschriebenen Angaben, wird der Honorarbetrag nicht angewiesen. Ist die Abrechnung formal korrekt, wird eine sachlich-rechnerische Prüfung und ggf. Korrektur durchgeführt. So werden offensichtliche Versehen, Übertragungs- und Schreibfehler korrigiert. Zudem erfolgt ein Abgleich der eingereichten Abrechnungen mit den beim ÖGD hinterlegten Testdaten. Ergeben sich hier signifikante Unterschiede, führt dies zunächst zur Rückfrage beim jeweiligen Testzentrum. Kommt es zu keiner befriedigenden Auskunft, stehen weitere Prüfinstrumente in unterschiedlicher Prüftiefe zur Verfügung – von einer Plausibilitätskontrolle  bis zur Anforderung kompletter Patientenlisten für den fraglichen Abrechnungszeitraum, die dann händisch geprüft werden. Bei offenkundigem Verdacht auf Abrechnungsbetrug arbeitet die KVN mittlerweile intensiv mit der Polizei und dem ÖGD zusammen.“

Bei der Prüfung wird unter anderem darauf geachtet, ob die Abrechnung mit den beim ÖGD hinterlegten Daten übereinstimmt. Ist dies nicht der Fall, kann etwa eine Plausibilitätskontrolle folgen. Die KV muss pro Prüffall hunderte Tests sichten. Da die Abrechnungssoftware darauf nicht ausgelegt sei, müsse dies händisch erledigt werden, erklärt die KV. Dies könne sehr zeitraubend sein.

Erschwerend komme hinzu, dass manche Arten von Abrechnungsbetrug schwer zu erkennen seien. Schnell auffallen würden Fälle, in denen die Zahl der abgerechneten Tests nicht durch Dokumentationen hinterlegt werden können oder bei denen Patientendaten offensichtlich erfunden wurden.

Juristische Einschätzungen müssen abgewartet werden

Bei anderen Faktoren sei man aber auf Hinweise von außen angewiesen. Etwa wenn der Verdacht bestehe, dass die Testmaterialien falsch gelagert wurden und unbrauchbar waren. Dies lasse sich nur durch Begehungen durch den ÖGD vor Ort nachweisen, so die KV.

Zudem sei manchmal unklar, ob es sich bei einer Auffälligkeit um Betrug im juristischen Sinne handelt. Dies sei beispielsweise der Fall, wenn ein Teststellenbetreiber verlange, dass Patienten mit positivem POC-Test zunächst einen weiteren Schnelltest machen, bevor ein PCR-Test angeboten wird. Dies könne als besondere Sorgfalt des Betreibers gedeutet werden oder eben als das Generieren weiterer Abrechnungsfälle. Es komme auf Hinweise von außen an, eine juristische Wertung müsse abgewartet werden.

Der Bundesrechnungshof forderte laut Medienberichten in einem Brief an den Haushaltsausschuss des Bundestages, es brauche Mechanismen, die das Interesse der KVen an Rückforderungen erhöhen. Der Betrag, den die Körperschaften  für die Abrechnung der Leistungen einbehalten könnten, hänge vom Gesamtbetrag der Tests ab. „Mit der Feststellung überhöhter oder ungerechtfertigter Abrechnungen vermindert sich dieser Betrag. Dies setzt automatisch Fehlanreize“, zitiert die Tageszeitung „Welt“ den Bundesrechnungshof.

Wie lange es die Bürgertestungen noch geben wird, ist unklar. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Testverordnung zuletzt nur bis Ende Juni verlängert. Der Pandemierat der Bundesärztekammer fordert eine Abkehr von anlasslosen Massentestungen durch Nichtmediziner. Stattdesen sei die Testinfrastruktur zu professionalisieren und der Arztvorbehalt zur Feststellung übertragbarer Krankheiten wiederherzustellen. Die Akkreditierten Labore in der Medizin und der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes teilen diese Meinung.

Medical-Tribune-Bericht

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