Lungenkrebs durch Passivrauchen: Liste der Berufskrankheiten ergänzt
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Ab dem 1. August wird unter anderem auch Lungenkrebs, der durch passives Einatmen von Tabakrauch jeglicher Art verursacht wurde, als Berufskrankheit anerkannt. Voraussetzung ist, dass die Lungenkrebs-Patienten selbst nicht oder nur minimal geraucht, aber durch die Arbeit tagtäglich mit Passivrauch zu tun haben.