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Mehr Beschwerden über die PKV

Gesundheitspolitik Autor: Ruth Bahners

Der Ombudsmann muss öfter ran.
Der Ombudsmann muss öfter ran. © Fotolia/nmann77
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Noch nie musste der Ombudsmann der PKV so viele Beschwerden von Versicherten bearbeiten wie 2017. Streit über die Behandlungsnotwendigkeit und die Privatrechnungen waren die Hauptanlässe.

Der Ombudsmann des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, Heinz Lanfermann, macht vor allem gesetzliche Änderungen für die Zunahme der Beschwerden um 10,3 % auf 6708 Schlichtungsanträge verantwortlich. Nach dem neuen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz müssen die Versicherer ihre Kunden im Streitfall jetzt aktiv über die Schlichtungsstelle informieren. Die Hürden für die Beschwerden hängen zudem nun tiefer.

80 % der zulässigen 5723 Beschwerden entfielen auf die Krankheitskostenvollversicherung und 11 % auf Zusatzversicherungen. Jede fünfte Beschwerde betraf die medizinische Zulässigkeit einer Behandlung. Hier bezweifelt ein Versicherer z.B. die Notwendigkeit eines ausführlichen ärztlichen Berichts. Die kritische Rechnungsprüfung infolge des Kostendrucks ist ein wichtiger Grund für diese Streitigkeiten.

Ein weiteres Fünftel entfällt auf Gebührenstreitigkeiten. Das Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherten wird belastet, weil die Unternehmen Forderungen der Leistungserbringer für „unbegründet oder überzogen“ ablehnten. Lanfermann appelliert deshalb erneut an Ärzteschaft und Bundesregierung, die Novellierung der überalterten GOÄ zum Abschluss zu bringen.

Keine Einigung in drei von vier Schlichtungsfällen

2017 hat die Ombudsstelle insgesamt 4125 Schlichtungsanträge abgeschlossen – im Schnitt innerhalb von 20 Wochen nach Eingang. Bei 27 % der Abschlüsse erzielte der Ombudsmann eine Einigung zwischen den Parteien. In 73 % der Fälle kam keine Schlichtung zustande.

Bezogen auf die über 43 Mio. Verträge in der PKV sei die Beschwerdequote mit 0,015 % „äußerst gering“, die Zufriedenheit der PKV-Kunden also sehr hoch, meint der Ombudsmann.

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