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Projekte zur Integrierten Versorgung scheitern oft an starren Sektorengrenzen

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Die Akteure der Selbstverwaltung sollen an einem Strang ziehen. Tun sie auch – aber leider häufig nicht in diesselbe Richtung. Die Akteure der Selbstverwaltung sollen an einem Strang ziehen. Tun sie auch – aber leider häufig nicht in diesselbe Richtung. © snyGGG – stock.adobe.com
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Seit Jahren mühen sich Idealisten in regionalen Projekten zur Integrierten Versorgung, neue medizinische Angebote aufzubauen und für den Regelbetrieb zu testen. Vielfach würden diese jedoch durch überregionale Vorgaben und gewachsene Strukturen ausgebremst, sagen Kritiker.

„Überwindung der Sektorengrenzen – Erkenntnisse aus der Coronakrise“ lautete das Motto des 17. Bundeskongresses der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen (DGIV). Die derzeitigen Anstrengungen zur Bewältigung der pandemischen Herausforderung lassen die Hoffnung keimen, auch künftig werde im Gesundheitswesen für ein gemeinsames Ziel verstärkt kooperiert. Die Diskussion in der Veranstaltung zeigte jedoch, dass historisch gewachsene Strukturen hartnäckig verteidigt werden.

Bisher ist man sich eher mit Misstrauen begegnet

In den meisten Bereichen wurde gut zusammengearbeitet, „auch in der Kooperation zwischen Niedergelassenen, Krankenhäusern und Gesundheitsämtern“, bemerkte Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Wenn davon etwas in die Zukunft gerettet werden könne, käme man in der Integrierten Versorgung (IV) weiter voran als in den letzten Jahren.

Voraussetzung sei jedoch, dass die Verantwortlichen zusammen nach Lösungen suchten, von denen Patienten wie Versorgungspartner profitierten. Bisher sei man sich „eher mit Misstrauen begegnet“. In Corona liege eine Chance, dies zu ändern.

Der DKG-Chef formulierte die wesentlichen Hürden so: Die Kassen hätten für Zusatzausgaben kein Geld. Der KBV-Vorsitzende sage, Finger weg vom ambulanten Sektor, alles solle so bleiben, wie es ist. Und die Krankenhausgesellschaft beziehe auch die ihr entsprechende Position.

Bis ins kleinste Detail werde an Richtlinien und Regelungen herumgedoktert, und zwar so lange, bis diese „nur noch schemenhaft das eigentliche Ziel verfolgen“. Als Beispiele nannte Gaß die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV) sowie den G-BA als Bremser. Der DKG-Präsident zeigte sich „desillusioniert von der Arbeit im G-BA und der Selbstverwaltung insgesamt“. Er meint, Bund und Länder müssten Dinge soweit zu Ende bringen, dass der G-BA diese nur noch umzusetzen brauche.

„Ich kann die Kritik in Teilen nachvollziehen“, erwiderte der KBV-Chef Dr. Andreas ­Gassen. Häufig habe man eine Block-Situation. Es sei jedoch unfair zu sagen, das Versagen bei der ASV habe der G-BA verursacht. Hier müssten sich alle Beteilig­ten an die eigene Nase fassen. Die ASV sei zuletzt totreguliert worden. Die Herausforderung nach Corona sei, Dinge in neuem Kontext zu sehen, Synergieeffekte zu entdecken und Defizite zu beseitigen.

TK-Vize: Die Selbstverwaltung nicht kaputtreden!

Dr. Gassen verwies zudem auf „his­torisch begründete und gewachsene Versorgungsstrukturen“. Es sei erst einmal zu definieren, was unter einem gemeinsamen Versorgungsbereich verstanden werde und wie Leistungen hier zu vergüten seien. Bisher gebe es verschiedene Interpretationen, was IV sein könne. Kompromisslinien würden übrigens sehr wohl ausgelotet.

Es sei hochgefährlich, in den Chor derjenigen einzustimmen, die die Selbstverwaltung kaputtreden wollten, mahnte Thomas Ballast, Vorstandsvize der Techniker Krankenkasse. Deutschland sei am besten durch die Coronakrise gekommen, weil es ein selbstverwaltetes Gesundheitssystem gibt und darüber die Zusammenarbeit organisiert werden konnte. Man müsse allerdings schauen, ob in der Selbstverwaltung Dinge schneller und konstruktiver bearbeitet werden könnten.

Dr. Gaß konterte: „Es ist nicht meine Intention, die gemeinsame Selbstverwaltung aufzulösen.“ Seine Botschaft sei gewesen, durchaus selbstkritisch auf das eine oder andere zu gucken. Eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung müsse künftig im Mittelpunkt stehen. Die Krankenhäuser seien bereit für Veränderungen. Die KVen müssten aber ggf. Kompetenzen abgeben.

„Wir können die medizinische Infrastruktur anbieten sowie Gesundheitsfachberufe, die in der normalen Arztpraxis so nicht vorgehalten werden.“ Damit könne man ein umfassenderes ambulantes Versorgungsangebot machen, glaubt der DKG-Präsident.

Ballast verwies auf Beispiele wie Telekonsile oder das Virtuelle Krankenhaus in Nordrhein-Westfalen. Solche Projekte brächten die Leis­tungserbringer zusammen. Er forderte die Professionen auf, selbst aktiv werden. Aber auch die Kassen sieht er in der Pflicht. Er bezweifelt allerdings, dass der Innovationsfonds hierfür eine gute Plattform ist. Projekte würden nach dem Auslaufen der Förderung überwiegend um eine weitere Existenzgrundlage ringen.

In dieser Legislatur wird „nichts mehr kommen“

Besser wären Budgets bei den Kassen, aus denen innovative Projekte gefördert werden müssten, meint der TK-Vize. „Der Königsweg wird weiter die IV sein, aber nur mit Verbesserungen und einem starken Fokus auf Digitalisierung.“

Es gebe zurzeit jedoch noch keine Konsequenzen aus den Beschlüssen der Arbeitsgruppe Sektorenübergreifende Versorgung mit Ausnahme der Änderungen am § 140a SGB V, vorgesehen im Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz. Das alles sei aber homöopathisch ver­glichen mit dem im Koalitionsvertrag formulierten Anspruch. In dieser Legislatur werde auch nichts mehr kommen, vielleicht ab 2022/23.

Bezüglich der zu klärenden Vergütung für die IV stellte Ballast klar: „Die Kassen sind leer. Da ist nichts zu holen.“ Im Gegenteil, zum Jahreswechsel 2021/22 würden Kassen in eine extrem empfindliche Situation geraten. 2021 würden 16,6 Mrd. Euro fehlen, 2022 sei das Defizit wohl noch größer.

Corona hat aus Sicht des TK-Vize das Anbahnen neuer IV-Projekte erschwert. Sektorenübergreifende Versorgung funktioniere auch nicht, solange es institutionell verankerte Sektoren gebe. Mit welcher Berechtigung gebe es z.B. noch regional aufgestellte KVen, wenn ein Arzt seine digitale Tätigkeit überall anbieten könne? Und welchen Grund gebe es, ärztliche Leistungen nur quartalsweise abzurechnen, wenn das die digitalen Prozesse erschwere? „Veränderungsprozesse wird es geben, aber nicht hin zu einem dritten Sektor, eher hin zu einem Verschwimmen der Versorgung“, resümierte Ballast.

Kongressbericht: 17. DGIV Bundeskongress

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