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Sind wir auf Kollissionskurs?

Aus der Redaktion Autor: Cornelia Kolbeck

© MT
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Im Juli hat der Bundestag das Patientendaten-Schutz-Gesetz beschlossen. Damit würden digitale Angebote wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte nutzbar – und sensible Gesundheitsdaten gleichzeitig bestmöglich geschützt, so das Bundesgesundheitsministerium. Doch offenbar gibt es Fehler im Gesetz. Zumindest sieht diese der Bundesdatenschutzbeauftragte. Er warnt vor eine Gesetzeskollision.

Es ist ein Desaster. Nicht nur, dass die Einführung der digitalen Patientenakte (ePA) schon Jahre braucht. Jetzt hat auch noch der oberste Datenschützer ernsthafte Bedenken angemeldet. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, warnt gemeinsam mit Kollegen aus den Ländern eindringlich, die ePA-Regelungen im Patientendatenschutzgesetz – so wie vom Bundestag beschlossen – in Kraft zu setzen. Das Gesetz verstoße gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), denn die Versicherten würden 2021 bei von den Leistungserbringern in der ePA gespeicherten Daten zu einem „Alles-oder-Nichts“ gezwungen: Entweder sie nutzen die ePA nicht oder jede Person, der Einsicht gewährt wird, kann alle enthaltenen Informationen einsehen.

Da fragt man sich doch, sitzen in den Ministerien nicht Juristen, die Gesetze im Vorfeld prüfen? Wie kann es sein, dass die beim Start der ePA am 1.1.2021 maßgebenden Spezifikationen noch nicht ermöglichen, dass der Versicherte seine in der Akte gespeicherten Gesundheitsdaten gezielt freigeben kann? Hat das Bundesgesundheitsministerium als 51%iger Gesellschafter der Gematik hier vielleicht nicht genau hingeschaut? Die Kassen jedenfalls sind beunruhigt, denn halten sie sich an nationales Recht, verstoßen sie eventuell gegen Europarecht – Konsequenz unklar. Die Bundesregierung teilt die Bedenken des BfDI nicht. Für mich heißt das: Wir lassen es darauf ankommen.

Cornelia Kolbeck
Hauptstadtkorrespondentin

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