Ärztehonorar 2018 So kann es nicht weitergehen!

Das Ritual wiederholt sich jährlich im Herbst: GKV-Spitzenverband und KBV setzen sich zusammen und beraten über die Höhe der möglichen Honorarsteigerung im nächsten Jahr. Auch dieses Mal verliefen die Verhandlungen wieder gewohnt zäh. Der GKV-Spitzenverband war mit dem Vorschlag einer Nullrunde in die Gespräche um die Höhe des Orientierungswerts im Jahr 2018 gegangen, die KBV forderte eine Erhöhung um mindestens 2,4 %, nicht zuletzt vor dem Hintergrund steigender Praxiskosten und eines Milliardenüberschusses bei den Kassen.
Orientierungswert steigt minimal
Letztlich musste, wie so oft, der Schlichter, also der Erweiterte Bewertungsausschuss, entscheiden. Der Orientierungswert für die vertragsärztliche Vergütung steigt folglich im Jahr 2018 um 1,18 %. Das entspricht einer Honorarerhöhung von etwa 438 Millionen Euro. Damit entspricht ein Punkt im Leistungsverzeichnis des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes seit dem 1. Januar 2018 einem Wert von 10,6543 Cent.
Hinzu kommen rund 80 Millionen Euro, die die Krankenkassen mehr bereitstellen müssen, um den steigenden Behandlungsbedarf aufgrund zunehmender Krankheiten und einer immer älter werdenden Bevölkerung zu decken. Der Bewertungsausschuss beschloss dazu für jeden KV-Bereich zwei regionale Veränderungsraten – für die Morbidität und für die Demografie. Bei den Raten handelt es sich um Empfehlungen. Sie bilden die Grundlage für die sich anschließenden regionalen Verhandlungen. Einen Multimorbiditätszuschlag für Patienten mit mehreren chronischen Erkrankungen und Nachbesserung am Chronikerzuschlag haben die Kassen kategorisch abgelehnt.
Des Weiteren müssen die Kassen den Kassenärztlichen Vereinigungen für 2015 weitere 8,5 Millionen Euro nachzahlen, da der Behandlungsbedarf von Akuterkrankungen wie Grippe in einigen Regionen stärker gestiegen war als erwartet. Insgesamt erhöht sich damit die Gesamtvergütung im nächsten Jahr um rund 525 Millionen Euro. Aktuell beträgt sie rund 37 Milliarden Euro.
NäPA-Gelder fließen Hausärzten zu
Ein weiterer Beschluss betrifft die hausärztliche Vergütung. Ab 2018 sollen die Gelder für den Einsatz nichtärztlicher Praxisassistenten (NäPAs) bei Hausärzten in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt werden. Nicht verbrauchte Gelder für den Einsatz von nichtärztlichen Praxisassistenten in Hausarztpraxen können künftig auch für andere hausärztliche Leistungen verwendet werden. Dies hatten der Deutsche Hausärzteverband und die KBV schon wiederholt gefordert. Hintergrund ist, dass das seit 2015 zur Verfügung stehende Finanzvolumen zur Vergütung der NäPAs in Höhe von jährlich 118 Millionen Euro bundesweit nicht voll ausgeschöpft wird.
Weg von der Budgetierung
Angesichts der "irrational rigiden" Haltung des GKV-Spitzenverbands in den Honorarverhandlungen zeigte sich der Vorstand der KBV frustriert. In Anbetracht sprudelnder Krankenkasseneinnahmen und hoher Rücklagen sei es weder den Ärzten noch den Patienten zu vermitteln, dass 20 % des ärztlichen Tuns nach wie vor nicht bezahlt werden, kritisierte er. Wer die Versorgung auch für künftige Generationen sicherstellen wolle, könne dies nur erreichen, wenn medizinische Leistungen zu festen Preisen ohne sachfremde Mengensteuerung vergütet würden.
Die KBV hat bereits ein Konzept entwickelt, wie die Budgetierung im ambulanten Bereich schrittweise abgelöst werden könnte. Sie sieht hierzu ein zweistufiges Verfahren vor. Kurzfristig könnten zunächst diejenigen Leistungen ausbudgetiert werden, bei denen die Gefahr einer nicht sachgerechten Mengenausweitung gering ist. Dies betrifft vor allem die sogenannten Grundleistungen in der haus- bzw. fachärztlichen Versorgung, welche die Ärzte heute schon zu einem großen Teil in Form von Pauschalen abrechnen. In einem zweiten Schritt will die KBV das jetzige Vergütungssystem zu einem nicht budgetierten umbauen und hat bereits damit begonnen, ihre Vorschläge mit anderen ärztlichen Verbänden zu erörtern. Von dort erwartet sie sich Rückendeckung für das große Ziel "weg mit den Budgets".
Vor dem Hintergrund der letzten Verhandlungsrunde plädierte der KBV-Vorstand auch dafür, Honorarabschlüsse wieder mit den einzelnen Kassenverbänden tätigen zu können. Diese hätten häufig eine größere Versorgungsnähe und seien stärker bereit, in die Versorgung ihrer Patienten zu investieren. "Wir halten es für dringend notwendig, dass der Gesetzgeber hier nachschärft", sagte Gassen.
Autor:
Dr. Ingolf Dürr
Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2018; 40 (3) Seite 36-39
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.