Telemedizin Soll das Fernbehandlungsverbot gelockert werden?

Gesundheitspolitik Autor: Hartmannbund, Ingolf Dürr

Der Deutsche Ärztetag könnte im Mai das Fernbehandlungsverbot kippen, so sieht es ein Antrag des BÄK-Vorstandes vor. Der Plan im Kern: Künftig können Ärzte Patienten auch dann online behandeln, wenn sie diese vorher noch nicht persönlich gesehen haben. Gleichzeitig fordert der neue Gesundheitsminister Jens Spahn beim Thema Online-Behandlung mehr Dynamik. Ob das verantwortbar ist? In einer Umfrage zeigte sich eine Mehrheit der Ärzte skeptisch.

Ärzte dürfen individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, nicht ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien durchführen. Auch bei telemedizinischen Verfahren ist zu gewährleisten, dass eine Ärztin oder ein Arzt die Patientin oder den Patienten unmittelbar behandelt. So steht es derzeit noch in § 7 Absatz 4 der (Muster-) Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärzte (MBO) und wurde in dieser Form in sämtlichen Berufsordnungen der Länder als unmittelbar geltendes Berufsrecht übernommen. Das heißt: Nur mit Patienten, mit denen bereits ein Erstkontakt zustande gekommen ist, darf somit derzeit eine Behandlung per (Video-) Telefonie oder Internet erfolgen.

Modellprojekte am Start

Doch inzwischen gibt es bereits einige Ausnahmen vom Fernbehandlungsverbot. Grund dafür ist der zunehmende Mangel an Ärzten vor allem auf dem Land. Die Körperschaften suchen hier händeringend nach Lösungsmöglichkeiten für dieses Problem. Die Telemedizin erscheint da als eine willkommene Option. So änderte die Landesärztekammer Baden-Württemberg schon im Jahr 2016 ihre Berufsordnung und ergänzte die oben bereits genannten zwei Sätze des § 7 Absatz 4 wie folgt:

"Modellprojekte, insbesondere zur Forschung, in denen ärztliche Behandlungen ausschließlich über Kommunikationsnetze durchgeführt werden, bedürfen der Genehmigung durch die Landesärztekammer und sind zu evaluieren."

Seitdem genehmigte die Kammer in Baden-Württemberg bereits vier Modellprojekte. Zunächst wurden ausschließlich Fernbehandlungen von Privatversicherten über die Teleclinic GmbH genehmigt (150 Ärzte aus 30 Fachrichtungen), dann die Fernbehandlung von Kassenpatienten in den Modellregionen Tuttlingen und Stuttgart. Drittes und viertes Modellprojekt bildeten Fernbehandlungen im Justizvollzug sowie allgemeinmedizinische Videosprechstunden baden-württembergischer Ärzte über den deutschen Ableger des etablierten schwedischen Gesundheitsversorgers KRY. Laut Aussage der Ärztekammer Baden-Württemberg prüfen begleitende wissenschaftliche Evaluationen kontinuierlich die Behandlungsqualität im Rahmen dieser Modellprojekte.

Zwei Drittel haben Zweifel

Und was halten die Ärzte von einer Lockerung des Fernbehandlungsverbots? Eine aktuelle Umfrage des Hartmannbundes unter mehr als 2.900 ambulant und stationär tätigen Ärzten sowie Medizinstudierenden könnte darüber Aufschluss geben.

Auf die Frage "Ist eine Lockerung des Fernbehandlungsverbots der richtige Weg oder ein bedenklicher Tabubruch?" gab es zwei Antwortmöglichkeiten:

a) Ja, wir müssen die neuen Möglichkeiten nutzen. Wir Ärzte haben genug Verantwortungsbewusstsein, um mit derartigen Instrumenten umzugehen."

b) Nein, hier wird eindeutig eine Grenze überschritten und wir sind gut beraten, dies auch deutlich zu machen."

Eine Mehrheit von 62 % der teilnehmenden Ärzte entschied sich für Antwort b und offenbarte dabei erhebliche Zweifel an einer Aufhebung des Fernbehandlungsverbots. Unter den niedergelassenen Ärzten lag die Ablehnungsquote mit 69 % am höchsten, bei den Klinikärzten waren es 61 %, die eine Lockerung bedenklich finden. Selbst unter den jungen Medizinstudierenden, die doch gemeinhin als sehr technikaffin gelten, äußerten sich noch 58 % skeptisch (s. Abb.). Hier eine Auswahl an negativen Kommentaren:

"Die Untersuchung von Patienten erfordert stets eine ganzheitliche Betrachtung, was in der Praxis häufig auch zu Zufallsbefunden führt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Online-Untersuchung diesem Anspruch gerecht werden kann."

"Alle diese Neuerungen führen zur weiteren Entfremdung und Entpersönlichung des Arzt- Pat.-Verhältnisses und machen den Arzt immer mehr austauschbar."

"Absolut katastrophale Entwicklung. Ein persönliches Gespräch kann niemals ersetzt werden. Außerdem viel zu risikobehaftet, dass Dinge übersehen werden, da der Patient Dinge nicht erwähnt. Auch schön: Der Schwarze Peter bleibt beim Arzt, der abschätzen muss (und in der Haftung ist), ob eine Online-Beratung möglich ist."

"Die Probleme sehe ich in der rechtlichen Situation, da ohne persönlichen Kontakt die Eigendiagnosen der Patienten noch mehr zum Tragen kommen und die Verantwortlichkeit sicherlich weiterhin beim behandelnden Arzt liegt."

Der Vorsitzende des Hartmannbunds, Dr. Klaus Reinhardt, wertet das Ergebnis der Umfrage als einen "deutlichen Fingerzeig", dass es nicht nur zum Thema Digitalisierung im Allgemeinen, sondern offenbar ganz konkret auch zur Online-Behandlung noch ein hohes Maß an Diskussions- und Aufklärungsbedarf gebe.

Politik macht Druck

Doch die Politik sitzt den ärztlichen Körperschaften im Nacken und macht Druck. Bereits auf dem 120. Deutschen Ärztetag 2017 war mehrheitlich beschlossen worden, die geltenden Regelungen zum Fernbehandlungsverbot zu überprüfen. Insbesondere wurde die Frage danach, ob ein persönlicher Erstkontakt mit dem Patienten unumgänglich sei, kontrovers diskutiert. Ein erster Entwurf der Bundesärztekammer in Bezug auf die Lockerung des Fernbehandlungsverbotes in der MBO soll nun beim aktuellen 121. Deutschen Ärztetag 2018 zur Abstimmung vorgelegt werden. Er wird voraussichtlich folgendermaßen lauten:

"Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über elektronische Kommunikationsmedien ist erlaubt, wenn dies im Einzelfall ärztlich vertretbar ist." Damit bliebe die persönliche Betreuung weiterhin Standard und die Behandlung auch ohne persönlichen Erstkontakt ausschließlich über Kommunikationsmedien eine zusätzliche Option, über die die behandelnden Ärzte im Einzelfall eigenverantwortlich entscheiden.


Autoren:
Hartmannbund / Dr. Ingolf Dürr

Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2018; 40 (8) Seite 37-38
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.

Abb.: Eine Mehrheit der Ärzte steht der Fernbehandlung skeptisch gegenüber. Abb.: Eine Mehrheit der Ärzte steht der Fernbehandlung skeptisch gegenüber.