Strahlenschutzrecht: Nur Ärzte sollen lasern dürfen

Erschienen am: 
|
Aktualisiert am:
Das Entfernen von Tätowierungen per Laser gehört in die Hände von qualifizierten Ärzten, betont die Bundesärztekammer.

Das Entfernen von Tattoos mit Lasern oder vergleichbaren hochenergetischen Verfahren soll in Zukunft nur noch von qualifizierten Ärzten vorgenommen werden dürfen. Das sieht eine Verordnung vor, die das Bundeskabinett beschlossen hat.

Das könnte Sie auch interessieren