Strahlenschutzrecht: Nur Ärzte sollen lasern dürfen
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Das Entfernen von Tattoos mit Lasern oder vergleichbaren hochenergetischen Verfahren soll in Zukunft nur noch von qualifizierten Ärzten vorgenommen werden dürfen. Das sieht eine Verordnung vor, die das Bundeskabinett beschlossen hat.