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Tödliche Schönheitsoperationen U-Haft wegen Verdunkelungsgefahr

Gesundheitspolitik Autor: Ruth Bahners

Der angeklagte Schönheitschirurg muss erneut in U-Haft. Er soll versucht haben, Zeuginnen zu beeinflussen. Der angeklagte Schönheitschirurg muss erneut in U-Haft. Er soll versucht haben, Zeuginnen zu beeinflussen. © lettas – stock.adobe.com
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Medien nennen ihn Dr. Po oder den Po-Doc. Der Schönheitschirurg, der wegen zwei tödlich verlaufenen Gesäß-Vergrößerungen angeklagt ist, wurde vom Gericht erneut in Untersuchungshaft geschickt.

Ein 50-jähriger Schönheitschirurg aus Düsseldorf muss erneut in Untersuchungshaft, weil er versucht haben soll, Zeuginnen zu beeinflussen.

Der Arzt steht seit Ende September vor dem Landgericht Düsseldorf wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung mit Todesfolge. Der Angeklagte soll einer 20-Jährigen bei einer ambulanten Operation zwölf Liter Fett abgesaugt und diese sowohl in die Brüste der Frau als auch in ihr Gesäß – für einen sog. „Brazilian Butt“ – injiziert haben.

Laut Anklage hätte der Schönheitschirurg nicht mehr als fünf Liter Fettgewebe entnehmen dürfen. Nachdem die Kundin entlassen wurde, starb sie noch am selben Abend an den Folgen des hohen Blutverlustes und einer Fettembolie.

Povergrößerung mit Eigenfett ist riskant

In einem weiteren Fall hätte der Eingriff nur stationär und in Anwesenheit eines Anästhesisten durchgeführt werden dürfen. Infolge der Operation sei es zu massiven Einblutungen bei der 42-jährige Frau gekommen. Sie verstarb am folgenden Tag in der Universitätsklinik Düsseldorf. Eine weitere Frau überlebte im Juni 2018 den gleichen Eingriff nur knapp.

Die Gesäßvergrößerung mithilfe von Eigenfett gilt als eine der risikoreichsten Eingriffe im Bereich der ästhetischen Chirurgie. Die Todesrate soll bei 1 zu 3.000 liegen.

Zu seiner juristischen Entlastung soll der Mediziner Patientinnen im Lauf des Verfahrens dazu bewogen haben, positiv für ihn auszusagen. Das geht offenbar aus Handydaten hervor, die das Landgericht auswerten konnte. Das Düsseldorfer Gericht sah darin jedenfalls eine unzulässige Beeinflussung und verhängte erneut einen Haftbefehl wegen Verdunkelungsgefahr. Zuvor hatte es bereits ein vorläufiges Berufsverbot erlassen und einen ers­ten Haftbefehl gegen Auflagen ausgesetzt.

Das Düsseldorfer Landgericht verurteilte den Operateur am 16.11.2021 wegen Körperverletzung mit Todesfolge in zwei Fällen sowie wegen Titelmissbrauchs. Strafmaß: drei Jahre und vier Monate Haft. Zusätzlich verhängte das Gericht vier Jahre Berufsverbot und ordnete an, die OP-Honorare von 26.000 Euro einzuziehen. Die Verteidiger des Arztes kündigten umgehend Revision an.

Medical-Tribune-Bericht
aktualisiert am 17.11.2021

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