Wettbewerbszentrale klagt gegen Werbung für Schönheits-OP

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Werbung, mit der medizinisch nicht indizierte Schönheitsoperationen als Lifestyle-Produkt für junge Frauen dargestellt werden, ist in den Augen der Wettbewerbszentrale irreführend.

„Verführung pur im Instagram-Zeitalter“!? Die Wettbewerbszentrale klagt gegen zwei Ärzte. Sie will klären lassen, ob deren Werbung für Schönheits-OP gegenüber Jugendlichen erlaubt ist.