Akteure des Gesundheitswesens entwickeln bisweilen wettbewerbswidrige Konzepte

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Ob Bonbons oder Gutscheine – Apotheker dürfen zu verschreibungspflichtigen Medikamenten keine Geschenke reichen.

Auch im letzten Jahr gab es im Gesundheitswesen kreative Ideen des Marketings, wie der Bericht der Wettbewerbszentrale für 2018 zeigt. Viele von ihnen wurden als wettbewerbswidrig eingestuft und unterbunden.