Wettbewerbszentrale: ohne Übernachtung ist es keine „Praxisklinik“

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Eine Zahnarztpraxis fiel jetzt der Wettbewerbszentrale ins Auge.

Das Oberlandesgericht Hamm hat im Sinne der Wettbewerbszentrale einem Zahnarzt untersagt, für seine Einrichtung mit der Bezeichnung „Praxisklinik“ zu werben.