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Kommentar Und wieder röchelt das Murmeltier

Aus der Redaktion Autor: Cornelia Kolbeck

© MT
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Rauchen im Auto soll verboten werden. Falls Sie sich jetzt wundern: Nein, das wurde noch nicht beschlossen. Ein Kommentar.

Es ist gut, dass es in Fahrzeugen inzwischen die Möglichkeit gibt, auf Umluftbetrieb der Belüftung umzuschalten. Das erfreut mich deshalb, weil ich nach Betätigung des Schalters nicht mehr vom Geruch aus dem Fenster anderer Fahrzeuge gehaltener Zigaretten belästigt werde. Das Auto ist für manche Menschen das Goldstück, also Fenster auf, damit es innen nicht nach Rauch riecht, und mit einem lässigen Stupsen auf den Glimmstängel wird man auch gleich die Asche los. Mit dem Schutz von im Auto mitfahrenden Kindern allerdings ist es oft nicht so weit her. Laut Krebsforschungszentrum in Heidelberg sind rund eine Million Minderjährige dem Rauchen im Auto ausgesetzt und damit rund 90 nachgewiesenen toxischen oder krebserregende Substanzen. Was ist los in der Politik, fragt man sich. Zählt Kinderschutz im Fahrzeug nicht? Offenbar nicht. Noch nicht.

Der Ignoranz von Rauchern will die Länderkammer Grenzen setzen, denn Erwartungen, dass sich auf freiwilliger Basis etwas ändere, hätten sich nicht erfüllt. Empfohlen wurde kürzlich dem Bundestag, das Nichtraucherschutzgesetz entsprechend zu ändern. Bei Anwesenheit von Kindern und Schwangeren soll das Rauchen künftig im Fahrzeug verboten sein, meint der Bundesrat. Der Bundestag verwies umgehend auf verfassungsrechtliche Probleme.  

Ich habe ein Déjà-vu. Schon 2019 hatte die Länderkammer dem Bundestag einen Vorschlag zum Schutz der Kinder vor Tabakrauch vorgelegt und dabei auch die Verfassungshürde angesprochen. Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes sollte entsprechend geändert werden, in Ergänzung des Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln. Der Gesetzentwurf enthielt auch eine Klarstellung dazu, welche Fahrzeugart betroffen sein sollten – keine Cabrios –, und dass die Regelung auch gelten müsse, wenn Fenster, Türen, oder ein Schiebedach teilweise oder vollständig geöffnet sind. Erhört wurde der Wunsch nicht. Vielleicht wird das diesmal anders. Ja, Freiheit ist ein hohes Gut in der Bundesrepublik, geschützt durch das Grundgesetz. Daran sollten sich die Bundestagsabgeordneten aber auch mit Blick auf Kinder und Schwangere erinnern.

Cornelia Kolbeck
Hauptstadtkorrespondentin

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