Unsere laborärztliche Leistung muss ordentlich honoriert werden!
Seit Jahren erleben wir eine steigende Inanspruchnahme von Laborleistungen zur Diagnostik und Therapiekontrolle bei haus- und fachärztlichen Patienten, ohne dass dafür entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden. Daraus ergibt sich eine massive Erniedrigung unseres Laborarzthonorars pro Fall. Zudem ist es durch eine fehlende Anpassung seit über zehn Jahren zu einer Unterdeckung bei der Kostenerstattung von Laborleistungen gekommen, die für rund 95 % unseres Umsatzes stehen.
Laborvergütung ist für Außenstehende intransparent
Die bremsende Wirkung des Wirtschaftlichkeitsbonus ist an der medizinischen Realität gescheitert. Eine Quotierung mit unterer Interventionsgrenze hat nur zu einem erneuten Streit über die Trennung der Gesamtvergütung geführt. Die Laborvergütung ist für Außenstehende intransparent geworden. Darunter leiden wir Labormediziner trotz unserer systemrelevanten Bedeutung in Deutschland seit Jahrzehnten.
Reform der laborärztlichen Vergütung
Daher setzt der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) auf eine grundlegende Reform der laborärztlichen Vergütung. Wir wollen, dass unsere ärztliche Leistung anerkannt und ordentlich honoriert wird und dass der Begriff der Kostenerstattung wieder seine ursprüngliche Bedeutung erhält.
Wie das gehen könnte, hat der Gesundheitsökonom Dr. Thomas Drabinski ausgearbeitet. Einen Schwerpunkt setzt sein Gutachten auf die Verbesserung der Qualität, z.B. in der Präanalytik, der IT-Vernetzung sowie strukturverbessernden Maßnahmen in den Zuweiserpraxen.
Derzeit werden 300 Millionen Euro für Wirtschaftlichkeitsboni zur Verfügung gestellt, um Laborleistungen zu verhindern. Wie viel besser wäre dieses Geld bei den zuweisenden Haus- und Fachärzten zur Stärkung der Anforderungs- und Strukturqualität angelegt.
Innerärztlichen Verteilungskampf entschärfen
Der BDL möchte zudem die auftragsgebundenen Leistungen für Laborärzte aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung herausgelöst und extrabudgetär vergütet sehen. Dies würde den innerärztlichen Verteilungskampf entschärfen und zu einer sachgerechteren Honorierung führen.
Bei etwa gleichbleibenden Kosten soll am Ende eine optimierte Patientenversorgung stehen, an der die gesamte Ärzteschaft ein Interesse haben sollte. Denn die Labormedizin ist längst zu einem systemrelevanten Fach geworden. Ohne eine tägliche Versorgung mit Laborleistungen wäre eine hausärztliche Patientenbetreuung in den ländlichen Bezirken genauso undenkbar wie die zunehmende Übernahme fachärztlicher Patienten aus der stationären in die ambulante Versorgung. Auch daran sollte denken, wer über die neue GOÄ und den EBM mitentscheidet!