
Viele Innofondsprojekte laufen ins Leere Viele Innofondsprojekte laufen ins Leere

Dass vielversprechende Modelle nicht in die Fläche kommen, will die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung (DGIV) nicht länger hinnehmen. Sie schlägt die Einführung eines neuen §140c SGB V für eine „kollektive besondere Versorgung“ vor. Dieser soll die Flexibilität der 140a-Verträge mit den Prinzipien der Regelversorgung verbinden.
Dass es viele Konzepte, die von einzelnen Akteuren oder im Rahmen des Innovationsfonds erfolgreich erprobt werden, nicht in die Regelversorgung schaffen, liegt daran, dass sie auf Basis freiwilliger Selektivverträge einzelner Kassen und Leistungsträger als „Besondere Versorgung“ (§ 140a) umgesetzt werden. Dies erschwert flächendeckende Implementierungen, vor allem mit mehreren Sektoren oder Berufsgruppen.
Neben der Ergänzung des SGB V empfiehlt die DGIV die Einrichtung eines Tansfer- oder Überführungsinstituts, das als Managementgesellschaft erprobte Modelle weiterentwickeln und deren Umsetzung auf Bundesebene koordinieren soll – einschließlich Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen, Abrechnung, Patientenkommunikation und Dokumentation. Auftraggeber wären der G-BA und das BMG.
Quelle: Das „Denkpapier“ der DGIV: bit.ly/43Zw90y