BÄK Vier KI-Thesen für die nahe Zukunft

Gesundheitspolitik Autor: BÄK/Red.

„Die Ärzteschaft muss dafür Sorge tragen, dass die Implementierung von KI in die Medizin zum Wohle der Menschen erfolgt.“ „Die Ärzteschaft muss dafür Sorge tragen, dass die Implementierung von KI in die Medizin zum Wohle der Menschen erfolgt.“ © NINENII - stock.adobe.com

Die Bundesärztekammer (BÄK) hat in einem Thesenpapier zusammengefasst, mit welchen Entwicklungen und Herausforderungen für Patient*innen und Ärzt*innen in den kommenden drei bis fünf Jahren durch KI-Systeme zu rechnen ist. 

Grundlage für das Thesenpapier waren Werkstattgespräche mit Expert*innen aus Politik, Gesundheitsversorgung und Gesundheitswirtschaft. „KI-Systeme werden die auf genetischen und anderen individuellen Gesundheitsdaten basierenden, maßgeschneiderten Therapiepläne weiter präzisieren und noch passgenauere Therapien ermöglichen. KI kann Ärztinnen und Ärzte zudem bei Routineaufgaben wie der Dokumentation, der Abrechnung und der Terminplanung unterstützen“, betont BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt. Die Ärzteschaft wolle diese Entwicklung im Sinne der Patient*innen aktiv mitgestalten. 

Zum Wohl der Menschen, strukturiert und zügig 

„Die Ärzteschaft muss dafür Sorge tragen, dass die Implementierung von KI in die Medizin zum Wohle der Menschen erfolgt“, sagt PD Dr. Peter Bobbert, Co-Vorsitzender des BÄK-Ausschusses „Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung”. Auch müsse die Forschung zu medizinischen KI-Anwendungen, etwa durch den Auf- und Ausbau einer Forschungsinfrastruktur, gestärkt und Strukturen dafür geschaffen werden, dass evidenzbasierte KI-Anwendungen zügig in der Gesundheitsversorgung zum Einsatz kommen können, fordert er.

„Mit gut in den ärztlichen Alltag eingebundener KI können wir uns mehr Zeit für die medizinische Behandlung unserer Patientinnen und Patienten verschaffen“, hob Erik Bodendieck, ebenfalls Co-Vorsitzender des BÄK-Ausschusses hervor. „Aus den Werkstattgesprächen haben wir deskriptive und wertungsfreie Thesen abgeleitet und diese durch Anforderungen ergänzt, die aus ärztlicher Sicht erfüllt sein sollten, um die Chancen der KI in der Gesundheitsversorgung zu realisieren bzw. den potenziellen Risiken entgegenzuwirken.”