Anzeige

Waffenrecht im Gesundheitswesen

Aus der Redaktion Autor: Michael Reischmann

© MT
Anzeige

Datenschutz wird mehr und mehr zum obersten Gut. Dies gilt auch im Gesundheitswesen – zumindest bis zu einem gewissen Grad.

Die erste Aufgabe, die einem Patienten gestellt wird, lautet: „Ihr Versicherten­kärtchen, bitte.“ Die zweite – bei stationärer Aufnahme – heißt: „Bitte die Formulare zum Datenschutz unterschreiben.“ Dass man als Vertreter eines arg lädierten Familienmitglieds die „Datenübermittlung an den Hausarzt“ und die „Einwilligung ins Entlassmanagement“ unterzeichnen soll, heißt aber nicht, dass man selbst etwas erfährt. „Wir Ärzte dürfen am Telefon keine Auskunft geben“, teilt der Oberarzt per E-Mail mit. Dabei wäre der betagte Patient froh, wenn seine Lage besprochen würde.

Auch das am Wochenende beim Pfleger zur Authentifizierung hinterlassene Kennwort hilft nichts. Das einzige Terminangebot für ein Arzt-Angehörigen-Gespräch in der fast eine Autostunde entfernten Klinik kollidiert mit einer Dienstreise. Der Patient hört vom Doktor: „Ihr Sohn hat keine Zeit für mich.“

Das kann auch die Krankenkasse: Der Sozialdienst der aufnehmenden Klinik fragt für den Patienten nach, was der Pflegeantrag des Sozialdienstes der abgebenden Klinik bewirkt hat. Die Reaktion: „Datenschutz“ und ein Brief an die verwaiste Wohnung des Versicherten. Selbst im Privaten, wo sonst ein gepfeffertes „Das geht dich nix an“ üblich ist, schweigt das Gegenüber mit Verweis auf den „Datenschutz“. Wie die US-Amerikaner ihr Waffenrecht hoch halten, so tragen wir den „Datenschutz“ wie eine Monstranz voran. Denn er ist als Argument für grundsätzliche Bedenken und das Abwimmeln unbequemer Frager einfach ideal.

Nun wäre es angesichts von Identitätsdiebstahl, Ausspähung, (Selbst-)Überwachung, Meinungsmanipulationen etc. natürlich Unfug, die Zweckmäßigkeit eines funktionierenden Datenschutzes zu bezweifeln. Ganz im Gegenteil. Daten sind das neue Erdöl, geldwert und allseits begehrt. Doch Jens Spahn hatte nicht unrecht, als er 2016 sein – zusammen mit zwei Ärzten verfasstes – Buch „Datenschutz ist was für Gesunde“ überschrieb. Wer ernsthaft erkrankt ist, stellt die Furcht vor einer ungewissen Datenspeicherung auf ausländischen Rechnern der Hoffnung hintenan, dass seine Werte einer erfolgreichen Kontrolle, Diagnostik, Therapie oder Forschung dienen. Dafür taugliche Regularien zu finden, ist eine Aufgabe der Politik.

Michael Reischmann
Ressortleiter Gesundheitspolitik

Anzeige