Anzeige

Hochdosis-Grippeimpfstoffe Was macht das BMG?

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Für Patienten ab 60 Jahren empfiehlt die STIKO die Verwendung eines hochdosierten Influenza-Impfstoffes. Für Patienten ab 60 Jahren empfiehlt die STIKO die Verwendung eines hochdosierten Influenza-Impfstoffes. © iStock/Prostock-Studio
Anzeige

Zurzeit bestellen die niedergelassenen Ärzte die Impfstoffe für die Influenza-Saison 2022/23. Eine vom Bundesgesundheitsministerium geplante Fristverlängerung zur Impfverordnung schafft jedoch Verwirrung.

Im März 2021 wurde vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) die „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern“ erlassen. Nach dieser haben Versicherte ab dem 60. Lebensjahr Anspruch auf die Verordnung eines Influenza-Hochdosis-Impfstoffs. Zugleich erhielten Senioren dieser Altersgruppe Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen Influenza mit einem inaktivierten, quadrivalenten Influenza-Impfstoff. Hintergrund der Verordnung war die Sorge, dass bei Lieferausfällen nicht mehr ausreichend Hochdosis-Impfstoff verfügbar sein könnte. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte deshalb auch die Regelung zweier möglicher Impfstoffe „ausdrücklich begrüßt“.

Das BMG plant jetzt, nach Anhörung der Ständigen Impfkommission (STIKO) und des GKV-Spitzenverbandes, diese bis 31. März 2022 gültige Regelung bis zum 31. März 2023 zu verlängern. Das BMG erklärt im Referentenentwurf, dass die Sicherstellung der Versorgung dieser Personen allein mit einem Influenza-Hochdosis-Impfstoff wegen nicht auszuschließender Produktions- und Versorgungsprobleme nicht gewährleistet sei. Die Verordnung stelle deshalb sicher, so wird betont, dass Versicherte ab Vollendung des 60. Lebensjahres im Rahmen der Verfügbarkeit der Impfstoffe auch einen Anspruch auf inaktivierte quadrivalente Influenza-Impfstoffe mit aktueller von der Weltgesundheitsorganisation empfohlener Antigenkombination haben. Dies sei weiterhin wegen der dynamischen Pandemiesituation wichtig.

Einen Lieferausfall einzukalkulieren, ist sicherlich naheliegend, denn das Pharmaunternehmen Sanofi ist der weltweit einzige Hersteller eines Hochdosis-Impfstoffs. Für das Unternehmen ist die Verlängerung jedoch nicht nachvollziehbar, zumal laut STIKO-Empfehlung vom November 2020 der Hochdosis-Impfstoff eine leicht, aber signifikant erhöhte Wirksamkeit im Vergleich zu den Nicht-Hochdosis-Impfstoffen bei älteren Personen hat. Für über 60-Jährige gebe es ausreichend Hochdosis-Impfstoff, so das Unternehmen. In der aktuellen Saison hätten die kalkulierten zehn Millionen Dosen pünktlich geliefert werden können. Dies bestätigt auch die „Pharmazeutische Zeitung“ in einem Bericht: Tatsächlich habe es anfangs Wartelisten für die Hochdosis-Vakzine gegeben, alles in allem aber ausreichend Impfstoff.

Sowohl die Verabreichung der quadrivalenten, inaktivierten Influenza-Impfstoffe als auch die der Influenza-Hochdosis-Impfstoffe ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings ist eine plötzlich geplante Verlängerung der Verordnung gerade jetzt, mitten in der Bestellphase für die Influenza-Imfstoffe zur Saison 2022/23 eher suboptimal. Offenbar ist die Planung auch noch nicht überall angekommen. So ist auf der Webseite der KV Berlin seit Dezember zu lesen, dass das Bundesgesundheitsministerium nach Informationen der KBV die Ausnahmeregelung nicht verlängern wolle. Die KV Hamburg schreibt ihren Mitgliedern: „Bei Ihrer Bestellung der Grippeimpfstoffe für die nächste Saison beachten Sie bitte, dass für Personen ab 60 Jahren – gemäß den Vorgaben der Schutzimpfungsrichtlinie – nur der hochdosierte inaktivierte quadrivalente Influenza-Impfstoff (Efluelda®) zulasten der gesetzlichen Krankenkasse verwendet werden darf.“

Es zeigt sich hier ein Kommunikationsproblem seitens des BMG. Mögliche Konsequenzen werden ggf. im Herbst sichtbar, je nach bestelltem oder nicht bestelltem Impfstoff.

Medical-Tribune-Bericht

Anzeige