Wenig Schadensersatz für Vertrauen auf Rat einer Geistheilerin
Die junge Frau hatte auf den Rat einer Geistheilerin unverzichtbare Medikamente abgesetzt. Auf diese ärztlich verordneten Mittel, darunter auch Kortison, war sie wegen der Autoimmunkrankheit Systematischer Lupus erythematodes (SLE) mit Querschnittssymptomatik jedoch dringend angewiesen.
Die Patientin hatte sich im Sommer 2003 zu einer Geistheilerin mit „mobiler Naturheilpraxis“ behandeln lassen. Die angebliche Heilerin „besprach“ eine Haarprobe der Frau und gab ihr den Rat, die Medikamente, insbesondere das Kortison, langsam abzusetzen – was diese auch tat.
Ihr Gesundheitszustand verschlechterte sich daraufhin rapide und im Oktober desselben Jahres musste sie wegen Hirnhautentzündung mit Bewusstseinsstörungen und Atemnot als Notfall in eine Klinik eingeliefert und wochenlang behandelt werden. Wegen eines schlecht verheilten Luftröhrenschnitts wurde sie 2005 noch einmal operiert.
50 000 Euro Schadensersatz forderte die Frau von der Geistheilerin – und bekam nur 7500 Euro zugesprochen. Die Heilerin müsse zwar wegen ihrer Falschberatung Schadensersatz zahlen, urteilten die Frankfurter OLG-Richter (Az.: 8 U 108/07). Schließlich habe das Absetzen der ärztlich verordneten Medikamente zu der gesundheitlichen Krise der Patientin geführt. Dennoch stünden der Klägerin nur 7500 Euro zu.
Auch bei Leidensdruck Sorgfalt walten lassen
Denn sie habe durch das Absetzen der Mittel in nicht unerheblichem Maße an ihrem damaligen desolaten Zustand selbst mitgewirkt, hieß es. Es sei zwar nachvollziehbar, dass die junge Frau sich mit ihrer schweren Krankheit auch für alternative Heilmethoden interessiere. Ein Leidensdruck dürfe jedoch nicht dazu führen, dass man die Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten völlig vernachlässige, wie es die Klägerin getan habe. Denn sie habe gewusst, wie unverzichtbar die Medikamente für sie seien.