Wenig Schadensersatz für Vertrauen auf Rat einer Geistheilerin

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Wer bei seiner Heilung vollkommen auf den Rat eines „Geistheilers“ setzt und den Verstand abschaltet, ist selbst schuld. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden und hat einer Patientin wegen Eigenverschulden deshalb erheblich weniger Schadensersatz zugesprochen.