Innovationsfonds Wer macht das Rennen?

Gesundheitspolitik Autor: Angela Monecke

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"Innovationsfonds – wo stehen wir?" Dieser spannenden Frage ging Prof. Dr. Josef Hecken, Chef des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), beim Hauptstadtforum Gesundheitspolitik nach, das im Rahmen des Hauptstadtkongresses 2016 in Berlin stattfand.

"Wenn es darum geht, die langsamste Institution in der politischen Verwaltung zu beschreiben, ist man relativ schnell beim G-BA", sagte Hecken eingangs mit einem Unterton von Sarkasmus. Und dementsprechend widersprach er dieser durchaus weit verbreiteten Auffassung auch sofort entschieden. Denn zum 1. April 2016 hätte der G-BA erstmals den neu von der Bundesregierung eingeführten Fristenbericht dem Gesundheitsausschuss des Bundestages vorgelegt. Zum Stichtag gab es 337 Verfahren, die im G-BA aktuell beraten wurden. In weniger als 1 % der Fälle – lediglich in 3 Fällen – habe sein Gremium über der gesetzlichen Frist gelegen, betonte er.

Innovationsfonds als gigantische Chance

Den Innovationsfonds, der im Zuge des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes 2015 implementiert wurde, bezeichnete der G-BA-Chef als "gigantische Chance" zur Verbesserung der Versorgung. Dieser sei "ein Instrument, das viele Begehrlichkeiten geweckt" und bei ihm auch dazu geführt habe, dass "die Zahl meiner Freunde sich mit Inkrafttreten dieses Gesetzes schlagartig vermehrt hat", sagte er augenzwinkernd.

Die Fördersumme für die Jahre 2016 bis 2019 macht jährlich 300 Millionen Euro aus, davon fließen 225 Millionen Euro in die Förderung neuer Versorgungsformen (Förderschwerpunkte: Ausbau der Telemedizin, Versorgung in strukturschwachen Gebieten, Förderung der Arzneimitteltherapiesicherheit bei multimorbiden Patienten u. a.) und 75 Millionen Euro in die Versorgungsforschung (Förderschwerpunkte: Qualitätssicherung und Patientensicherheit, bessere Messinstrumente für die Lebensqualität bestimmter Patientengruppen u. a).

Die Diskussion um eine Verbesserung der Versorgung sei jedoch alles andere als neu. "Was ist in den letzten 20 Jahren passiert?", fragte er. "Außer, dass wir 1 Milliarde Euro versenkt haben für eine elektronische Gesundheitskarte, auf der außer einem Passbild noch nichts enthalten ist." Im heutigen Gesundheitssystem seien sogar Problemlösungen gescheitert, die quasi "auf der Straße" lagen. Hecken: "In bestimmten Konstellationen wäre es für Kassen töricht, durch Selektivverträge bestimmte Versorgungsdefizite zu beseitigen."

Prinzip Zufall

Zahlreiche Innovationen seien heute vom "Prinzip Zufall" abhängig. Durch die Integrierte Versorgung habe man zwar "viele sehr gute Projekte" auf den Weg gebracht, die aber aufgrund ihrer "Kleinheit" nicht die erforderliche Evidenz generieren konnten – und nach Ende der staatlichen Anschubfinanzierung häufig wieder von der Bildfläche verschwunden sind.

Das soll der Innovationsfonds ändern: Die Größe eines Projekts wird in Abhängigkeit vom Evidenznachweis gesetzt, den es am Ende bringen soll, erklärte Josef Hecken. Vorteilhaft findet er auch, dass hier das Bundesgesundheitsministerium von Anfang an mit in der Verantwortung steht. Häufig werde am Ende einer Projektlaufzeit "nicht durch eine Richtlinie des G-BA entschieden, ob es in die Regelversorgung kommt, sondern ob auch gesetzgeberischer Änderungsbedarf besteht", führte er an.

Für Projekte des Innovationsfonds gab es allein für die erste Tranche an Themen 296 Interessenbekundungen. Welches Projekt das Rennen macht, darüber entscheidet jetzt der Innovationsausschuss. Zwei Projekte stehen schon fest: zum einen geeignete Messmethoden für die Lebensqualität und zum anderen die spezielle ambulante palliativmedizinische Versorgung (beides Versorgungsforschung).

Der Fonds und der Ausschuss

Neue, sektorenübergreifende Versorgungsformen fördern, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen, innovative Forschungsprojekte auf den Weg bringen, mit denen die bestehende Versorgung verbessert werden soll: Das ist das Ziel des Innovationsfonds. Das gesundheitspolitische Instrument geht auf das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz zurück, das 2015 verabschiedet wurde. Für die Jahre 2016 bis 2019 ist eine Fördersumme von jeweils 300 Millionen Euro jährlich vorgesehen. Die Finanzmittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen und aus dem Gesundheitsfonds getragen, das Bundesversicherungsamt verwaltet sie.

Der sog. Innovationsausschuss, der beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingerichtet ist und sich aus 10 Mitgliedern – u. a. aus dem GKV-Spitzenverband, der KBV und dem Bundesgesundheitsministerium – zusammensetzt, legt die Schwerpunkte und Kriterien für die Förderung fest.

Quelle: G-BA

Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2016; 38 (13) Seite 32-34
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.

G-BA-Chef Josef Hecken beschwört alle Beteiligten, die Chancen des Innovationsfonds zu nutzen G-BA-Chef Josef Hecken beschwört alle Beteiligten, die Chancen des Innovationsfonds zu nutzen © Monecke