PIN für PIN zur Organspende
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Am 19. März 2020 wurde das „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, am 1. März 2022 trat es in Kraft, seit dem 18. März 2024 dürfen wir unsere Spendenbereitschaft online beim BfArM registrieren. Der März hat das Zeug, auch zum Organspendemonat zu werden.