Das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz gilt als eines der liberalsten in Deutschland und lockert die bisherigen Regeln deutlich. Es trat vor einigen Monaten in Kraft. Inzwischen legt eine Landesverordnung fest, was konkret erlaubt ist.
So darf die Asche von Verstorbenen nicht nur mitgenommen und zu Hause aufbewahrt werden. Nein, wasserlösliche Urnen können jetzt auch Rhein, Mosel, Saar und Lahn übergeben werden – wobei ein deutlicher Abstand zu Strandbädern, Häfen und ähnlichen Einrichtungen einzuhalten ist. Zudem dürfen die staubigen Überreste mit Erlaubnis sämtlicher Eigentümer im öffentlich zugänglichen Raum oder auf dem eigenen Grundstück verstreut werden. Und: Es ist nun erlaubt, die Totenasche aufzuteilen, um damit Erinnerungsstücke herzustellen, etwa künstliche Edelsteine, Schmuck oder Keramiken. Man kann sie fortan sogar in Farbe einrühren und damit ein Gemälde anfertigen.
Für mich geht dabei einiges zu weit. Was ist wohl in einer Familie los, wenn die Urne mit Mutters Überresten nach dem Umzug nicht mehr aufzufinden ist? Was, wenn das Enkelkind den getöpferten Pokal, in den Opa eingearbeitet ist, vom Schrank schießt? Und wie lässt sich mit Wut, Trauer und Ohnmacht umgehen, wenn das Schmuckstück mit dem Erinnerungsdiamanten bei einem Einbruch verloren geht?
Ganz so modernistisch muss es für meinen Geschmack also nicht sein. Ich finde es jedoch richtig, dass in Rheinland-Pfalz künftig flächendeckend Tuchbestattungen möglich sind. Das ist ein überfälliger Beitrag zur religiösen Gleichbehandlung. Gut auch, dass endlich ein gesetzlich garantierter Bestattungsanspruch für alle Sternenkinder gilt, ungeachtet ihres Geburtsgewichts oder der Schwangerschaftswoche.
Für andere Bundesländer bleibt zu hoffen, dass auch sie ihre Bestattungsgesetze bald anpassen, dabei aber das rechte Augenmaß wahren. Denn Tod und Trauer sollte man nicht voreilig dem Zeitgeist unterordnen. Tote sollen auf dem Friedhof ihre letzte Ruhestätte finden. Für Küstenmenschen und Seeleute lasse ich noch die Seebestattung gelten, für eine verstorbene Winzerin oder einen Winzer mag ein Weinberg der passende Ort sein. Aber Ohrhänger, Porzellantassen oder Gemälde aus Totenasche? Das muss doch wirklich nicht sein. Und ein vom Winde verwehter Nachbar vom Grundstück nebenan erst recht nicht.