Praxiskolumne

Impfpflicht: Ärger vorprogrammiert

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Praxisinhaber sind die Arbeitgeber und müssen gegebenenfalls das Gesundheitsamt informieren.

Als Impfbefürworter erschien unserem Kolumnisten das Thema einrichtungsbezogene Impfpflicht zunächst irgendwie trivial. Doch dann hat er sich mehr damit beschäftigt.