Anti-Korruptionsgesetz

Anti-Korruptionsgesetz: Sonderstrafrecht für Angehörige eines Heilberufs?

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Korruption, egal durch wen und wo, ist rechtswidrig und belastet das gesellschaftliche Miteinander, ja es stört Vertrauen, zerstört es sogar. Daran besteht nicht der geringste Zweifel. Die überwiegende Zahl der Ärzte und anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen arbeitet jedoch völlig korrekt. Nun liegt ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vor, der für Angehörige eines Heilberufs mit staatlich geregelter Ausbildung einen Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen formuliert. Um die schwarzen Schafe unter den Kollegen aufzudecken, brauchen wir jedoch keine neuen Gesetze und ganz sicher nicht eines, das speziell eine Gruppe der Gesellschaft in den Fokus rückt, sondern eine konsequente Anwendung und gegebenenfalls eine Nachbesserung der bestehenden Regulierungen.