Praxiskolumne

Urlaub ja, aber bitte mit Vertretung!

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So richtig gut urlaubt es sich für niedergelassene ÄrztInnen nur, wenn sie sich auf die vertretenden KollegInnen verlassen können.

Auch Ärzte brauchen Urlaub. Doch ohne Vertretungsregelung abdüsen sollte man als Niedergelassener nicht. Die Patienten müssen wissen, an wen sie sich während der Abwesenheit ihres Hausarztes wenden müssen. Eine Selbstverständlichkeit, findet unsere Kolumnistin. Das scheinen aber nicht alle Kollegen so zu sehen.