Halterhaftung für E-Scooter geplant: Mehr Rechte für Unfallgeschädigte
Neue Haftungsregeln für E-Scooter sollen Geschädigte nach Unfällen entlasten. Geplant sind Halterhaftung für Mietroller und vermutetes Verschulden für Fahrer - mit Folgen für Anbieter und Alltag.
Die Bundesregierung will es Geschädigten von Unfällen mit E-Rollern erleichtern, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Sie hat dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Halterhaftung und verschärfte Haftungsregeln für Fahrerinnen und Fahrer vorsieht.
Mit der Halterhaftung würden die Flottenbetreiber von Elektrokleinstfahrzeugen umfassender als zuvor veranlasst, Kosten der durch ihre Mietobjekte verursachten Schäden in ihrem Geschäftsmodell zu berücksichtigen.
Viele Unfallverursachende auf Mietrollern unterwegs
2023 wurden nach Angaben der Versicherungswirtschaft von 990.000 versicherten E-Scootern 210.000 als Mietfahrzeuge genutzt. Deren Anteil an den Schädigungen Dritter lag bei 40 %. 2024 gab es 7.925 durch Elektrokleinstfahrzeuge verursachte Unfälle mit 12.509 Beteiligten. Unfälle mit abgestellten E-Scootern werden bisher nicht statistisch erfasst, obwohl auch sie zu schweren Verletzungen führen können.
Für Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern soll künftig eine Haftung für „vermutetes Verschulden“ gelten: Sie sollen haften, wenn sie sich nicht entlasten können. Damit sollen für Unfälle mit E-Rollern die gleichen Haftungsregeln gelten wie für Unfälle mit anderen Kfz.
Meldung – Bundestagnewsletter