Datenschutz-Update für das Gesundheitswesen

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Mit dem 25. Mai 2018 beginnt im Bereich Datenschutz eine neue Ära: nach zweijähriger Übergangszeit tritt die Europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Alle datenverarbeitenden Einrichtungen müssen bis dahin ihre Prozesse der neuen Rechtslage angepasst haben, um bei behördlich festgestelltem Rechtsverstoß Bußgelder zu vermeiden. Arztpraxen und medizinische Einrichtungen sind hiervon betroffen!