Die Praxen müssen krisenfest werden
Wie gut ist das Gesundheitswesen und wie gut sind die Praxen auf Krisen vorbereitet? COVID-19 hat offenbart, dass enorme Leistungen gemeinsam möglich sind. Aber reichen die Versorgungsstrukturen aus, um für einen Krieg gewappnet zu sein? Die KBV-Herbsttagung zeigte, dass dies längst nicht der Fall ist.
Lange Zeit sei der ambulante Bereich unterhalb des Radars geblieben, was eine systematische Einbindung in Krisenpläne und dergleichen betreffe, sagte der Vorstandsvize der KBV, Dr. Stephan Hofmeister. „Schließlich hat er bislang zuverlässig und weitgehend geräuschlos funktioniert.“ Dr. Hofmeister mahnte jedoch eindringlich, den – gemessen am Patientenaufkommen – größten Teil des Gesundheitswesens nicht auszublenden.
Besonders nicht, wenn es um das Aufrechterhalten der Versorgung der Bevölkerung im Krisen- und Katastrophenfall geht, wenn es tatsächlich zu einem NATO-Bündnisfall kommen sollte. Der KBV-Vize sieht die Regierung in der Pflicht: „Gebraucht wird ein gesetzlicher Lückenschluss zwischen dem Sozialgesetzbuch als Basis unseres täglichen Tuns und einer Notstandsregulatorik, wie sie im Verteidigungsfall greift.“
Gesundheitssicherstellungsgesetz wird vom Bund vorbereitet
Er spricht noch einen Punkt an: die Klärung der Identifikation von Patientinnen und Patienten. Jeder Mensch, der nach Deutschland komme und jeder, der hier lebe, sollte einmal registriert und identifiziert werden. Dies müsse im Gesundheitssicherstellungsgesetz GeSiG adressiert werden. Dieses Krisengesetz wird zurzeit im Bund vorbereitet. Geklärt werden muss aus Dr. Hofmeisters Sicht auch der Umgang mit Präventionsleistungen: Wenn die Praxen Kraft bräuchten für die akute Versorgung von Flüchtlingen oder Verletzten, dann müssten sie Vorsorgeuntersuchungen zurückstellen. „Das heißt, wir brauchen dann Mechanismen, in denen trotzdem die Honorierung der Praxen weiter erfolgen kann.“
GeSiG
Das Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG) ist in Vorbereitung. Es soll das koordinierte Zusammenwirken aller Beteiligten im Krisenfall regeln, insbesondere die Anforderungen an Gesundheitseinrichtungen für die Vorbereitung auf den Verteidigungsfall.
„Die ambulante Versorgung ist das Rückgrat der gesundheitlichen Vorsorge und Erstversorgung in Deutschland“, bestätigte Dr. Almut Nolte vom Sanitätsdienst der Bundeswehr. Aber man sollte nicht darauf vertrauen, dass die ambulante Versorgung in der nächsten Krise wieder irgendwie funktioniere wie in der Pandemie. Bei einem NATO-Auftrag stehe die Bundeswehr nicht mehr subsidiär zur Verfügung. Gebraucht werde deshalb eine krisenfähig organisierte ambulante Versorgung. Die Generalstabsärztin richtete beispielhaft den Blick in die Ukraine. „Wir sehen die Angriffe auf kritische Infrastruktur, wie Energieversorgung, Kommunikationsmittel, Verkehrswege und leider auch auf die Zivilbevölkerung.“
Ausfall der Kommunikation im Netz ist das größte Risiko
Auch medizinische Versorgungseinrichtungen und das Rote Kreuz würden zum Angriffsziel. Neu wäre der massive und vielfältige Einsatz von Drohnen, welcher völlig veränderte Verletzungsmuster erzeuge. Das alles habe Auswirkungen auf die staatliche Krisenvorsorge, den Bevölkerungsschutz, die logistische Versorgung allgemein. Es seien auch Patientenzahlen, Evakuierungswege und die medizinische Versorgung von Verwundeten oder Erkrankten sowie deren Rehabilitationserfordernisse zu berücksichtigen. Eine begrenzte Personalverfügbarkeit und die Abhängigkeit von funktionierenden Lieferketten hätten zudem direkte Auswirkung auf Behandlungs- und Transportkapazitäten oder die Materialbevorratung.
Eine ausfallende Kommunikation sieht Dr. Nolte für die ambulante Versorgung im Netz der Praxen als größtes Krisenrisiko. Sie spricht sich für einen politischen Paradigmenwechsel aus: „Wir müssen die Gesundheitsversorgung vom Krisenfall her als Ausgangspunkt planen.“ Die Schaffung klarer Zuständigkeiten und die Festlegung von Handlungsbefugnissen für den Krisenfall wären elementare Grundlagen für die verbindliche Steuerung der Gesundheitsversorgung. Die Generalstabsärztin hofft, dass im GeSiG klar geregelt wird, wer welche Rolle hat und welche Verantwortlichkeit.
Wer unterstützt, wenn die Bundeswehr kämpfen muss?
Dr. Nolte gab noch etwas zu bedenken: Bei einem NATO-Auftrag stünde die Bundeswehr nicht subsidiär zur Verfügung. „Da müssen wir überlegen: Wo kommt dann Unterstützung her?“ Denn kalkuliert werde zudem mit ungefähr 1.000 verletzten Soldaten pro Tag. Hinzu kämen Verletzte aus der Bevölkerung. Das werde die Last auf die Praxen erhöhen, Krankenhäuser würden zudem sicher Patientinnen und Patienten möglichst frühzeitig in die ambulante Versorgung entlassen.
Dr. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein, erinnerte an die Pandemie und an das Ahrtal, wo die Herausforderungen der ambulanten Versorgung „mit Bordmitteln“ gemeistert werden konnten. Komme es tatsächlich zum Bündnisfall, würden aber auch mehr Flüchtlinge, mehr NATO-Angehörige und mehr Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten medizinische Hilfe brauchen. Die Aufgaben würden um ein Vielfaches größer, vor Ort aber kleinteiliger. Das müsse auf kommunaler Ebene umgesetzt werden. Erste Gespräche hierzu gebe es in Nordrhein.
Dr. Bergmann mahnte ebenso, die Existenz der Praxen abzusichern, falls nicht mehr dort, sondern zentral versorgt werde, etwa in einer Portalpraxis oder einer Turnhalle, die die Gemeinde zur Verfügung stellt.
Notstrom, Materialbeschaffung, Lagerung und Logistik sind keine Aufgaben der Praxen
Wenn man über Krisenvorsoge rede, müsse man auch über Daseinsvorsorge sprechen, sagte der KV-Chef. Denn nicht alles sei Aufgabe der Praxen – Beispiel Energieversorgung: „Man mag jetzt denken, dass man vielleicht Dialysezentren oder Praxiskliniken mit Generatoren leistungsfähig und aufrechterhalten kann, in der Breite der Versorgung kann man aber nicht in jede Praxis in der dritten Etage eines Mehrfamilienhauses einen Generator hinstellen.“ Dr. Hofmeister bestätigte, dass es nicht die Aufgabe der Praxen sei, Notstrom zu führen. Sie seien nicht dafür ausgerüstet, auch nicht für Materialbeschaffung, Lagerung, Logistik.
Dr. Peter Heinz, 1. Vorstandsvize der KV Bayerns, ordnete der Notfallnummer 116 117 eine große Rolle zu. Für den Fall, dass das Netz ausfällt, sollten Versicherte einen schriftlichen Medikationsplan bei sich haben und den letzten zusammenfassenden Krankheitsbericht – und nicht alles nur auf dem Smartphone. Dr. Heinz berichtet auch über das Projekt einer Sanitätsakademie in Bayern, wo sich Bundeswehr und KV auf Augenhöhe begegnen. Als Themen nannte er Lagebilderstellung, Ankerpraxen, Praxen in der Fläche und die 116 117. „Es ist eine ganze Kaskade, die aufeinander aufbaut und wo eben auch klar ist, dass der ambulante Bereich die zentrale Funktion übernehmen muss.“
KBV-Broschüre zur Krisenvorsorge
Laut einer Umfrage des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung haben bisher nur wenige Praxen einen Notfallplan für Katastrophen wie einen längerfristigen Ausfall von Strom, Wasser oder Telekommunikation. Als Grund nannte Dr. Hofmeister fehlende Information. Deshalb habe die KBV in Zusammenarbeit mit KVen und in Anlehnung an den Ratgeber des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe die Broschüre „Vorsorge in Praxen für Krisen und Katastrophen“
Cornelia Kolbeck
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