Stromausfall, Hochwasser? Wie die KBV die Praxen krisenfest machen will

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Wie gut sind Arztpraxen auf einen Stromausfall oder eine Naturkatastrophe vorbereitet?

Wie gut sind Arztpraxen auf einen Stromausfall oder eine Naturkatastrophe vorbereitet? Die ambulante Versorgung im Notfall koordinieren bislang die KVen. Mit einem bundesweiten Krisenmanagement zieht nun die KBV nach.

Wie gut sind Arztpraxen auf einen längeren Stromausfall oder eine Naturkatastrophe mit zahlreichen Verletzten vorbereitet? Für Niedergelassene gibt es kaum Standards zum Verhalten bei einer Krise oder Katastrophe. Bislang koordinieren die KVen die ambulante Versorgung im Notfall. Die KBV tritt beim Krisenmanagement nun aus dem Schatten.

Zehlendorf, Steglitz, 3. Januar 2026: In vielen hausärztlichen Praxen der beiden Berliner Bezirke geht an diesem Morgen das Licht aus – als Folge eines Anschlags auf das Stromnetz im Südwesten der Hauptstadt. Nicht alle der insgesamt 205 Arztpraxen sind jedoch vom Stromausfall betroffen. In den kommenden vier Tagen arbeitet die KV eng mit dem Krisenstab der Senatsverwaltung zusammen, um etwa die ansässigen Arzt- und Psychotherapiepraxen zu identifizieren. Die KV hat zu klären, inwieweit der Praxisbetrieb eingeschränkt ist oder es zu Praxisschließungen kommt und ob Schäden entstanden, etwa weil Medikamente und Impfstoffe wegen der ausgefallenen Kühlung nicht mehr verwendbar sind.

Einige Praxen richten einen Notbetrieb für ihre Stammpatientinnen und -patienten ein. Die KV besetzt zudem durchgängig ihre Notdienstpraxis im Krankenhaus Charité Campus Benjamin Franklin. Zum Einsatz in den betroffenen Gebieten kommt auch der fahrende Hausbesuchsdienst des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes der KV.

Wenn tatsächlich der Strom in der Praxis ausfällt

Mögliche Konsequenzen:

  • Teil- oder Vollschließung der Praxis

  • wirtschaftliche Schäden (Geräte, Arzneimittel, Datenverlust)

  • organisatorischer Mehraufwand (Terminverlegungen, Wiederanlauf)

    Wie Praxen sich vorbereiten können:

    • EDV/TI-Notfallkonzept

    • Notfallkontakte (KV, IT-Dienstleister, Gebäudemanagement)

    • Mindestvorräte (Material, Diagnostik, Verbrauchsartikel)

    • unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) für kritische Systeme

    • Sicherstellung der Kühlkette

    • analoge Dokumentationsmöglichkeiten

      Die KVen erarbeiten derzeit ein Handbuch mit Hinweisen für  Praxen im Krisenfall. 

      Infos für Patientinnen und Patienten: bit.ly/Notfall-Ratgeber

Auch bei der Katastrophe im Ahrtal im Juli 2021, bei der über 100 Praxen in nur einer Nacht durch extremen Starkregen und das folgende Jahrhunderthochwasser beschädigt oder zerstört werden, organisiert die KV Rheinland-Pfalz und Nordrhein konkrete Hilfsmaßnahmen, wie rollende Arztpraxen oder die psychotherapeutische Versorgung von Flutopfern.

Im Ernstfall müssen die KVen vor Ort schnell handeln und auf konkrete Krisen in ihrem Gebiet mehr oder weniger improvisiert reagieren. Die KBV wiederum hat erst jetzt so richtig damit begonnen, bundesweite Strukturen für ein Krisenmanagement aufzubauen. „Das Thema Versorgung in Krisen- und Katastrophensituationen ist nicht grundsätzlich neu für die KBV, denken Sie an die Coronapandemie. Trotzdem hat das Thema durch die Entwicklung der letzten Jahre deutlich an Bedeutung gewonnen“, sagt KBV-Vize Dr. ­Stephan ­Hofmeister.

Die Körperschaft sei momentan in viele Gespräche zum Thema Krisenresilienz eingebunden und richte hierzu mit den KVen eine Arbeitsgruppe ein. Unterschiedliche Formate, wie Qualitätszirkel und konkrete Handreichungen, wurden bereits entwickelt, sind aber noch zu finalisieren, berichtet Dr. Florian Rinsche, Seniorreferent des Dezernats Sicherstellung und Versorgungsstruktur der KBV. Neu überarbeitet wird überdies das Zi-Praxis-Panel, das in diesem Jahr erstmals neben der wirtschaftlichen Situation auch die Krisen- und Katastrophenresilienz der Praxen abfragt.

Dass die Digitalisierung zurzeit komplett „ohne ein Default-System“ laufe, hat Dr. Hofmeister unlängst in einem Interview kritisiert. „Fällt der Strom aus, ist die gesamte Kommunikation weg, sind die Akten weg, ist die Kenntnis über die Patienten weg, funktioniert das eRezept nicht, die eAU nicht und so weiter.“

KVen im Krisenfall? Laut Gesetz nur passive Rolle

Eine Katastrophe, wenn man bedenkt, dass die ambulante Versorgung besonders im Krisenfall eine zentrale Rolle spielt, vor allem um Kliniken zu entlasten, wo intensiv- und notfallmedizinische Behandlung von Schwer- und Schwerstverletzten stattfindet. 70 % aller Akut- und Notfallpatientinnen und -patienten werden ambulant versorgt: zehn Millionen in den Notfallaufnahmen der Krankenhäuser und etwa 200 Millionen im KV-System.

Den Bevölkerungsschutz regelt das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSVG), in dem auch die KVen genannt sind. Deren Aufgaben würden darin aber lediglich „in zwei Sätzen kurz skizziert“, so der KBV-Vize. „Die ambulante Versorgung, obwohl dezentral und damit resilient aufgestellt, komme darin nicht wirklich vor. Gleichwohl gilt der Sicherstellungsauftrag der KVen für die ambulante haus- und fachärztliche sowie die psychotherapeutische Versorgung auch in Krise und Krieg. Der größte Beitrag zur Resilienz ist dabei sicherzustellen, dass die Praxen ihre Versorgungsleistung so lange wie möglich vor Ort aufrechterhalten können, und nicht neue ‚Kommandostrukturen’ zu schaffen.“

Krisenprävention in Praxis und Gesetzgebung: GeSiG und GeKKo

Welche Rolle die ambulante Versorgung in den Kata­­strophenplänen der Bundesregierung spielt, ist bisher nicht genau geregelt. Mehr Klarheit soll das neue Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG) schaffen. Einen Gesetzentwurf zum GeSiG will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken im Sommer vorlegen. Das Gesetz soll die wichtigsten Zuständigkeiten regeln, Patientensteuerung ermöglichen, Arzneimittelbevorratung sichern und das Gesundheitswesen für Krisen, Katastrophen und den Verteidigungsfall wappnen. Die KBV will an der Ausgestaltung beteiligt sein. Seit April 2024 im Gespräch ist auch der GeKKo, ein „Gesundheitlicher Krisenkoordinator“, der laut Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in Krisenlagen des Gesundheitswesens zum Einsatz kommen und dessen rechtliche Basis das GeSiG schaffen soll.

Auf Praxisebene sei zunächst das Lagebild essenziell: Handelt es sich um eine regionale oder nationale Katastrophe oder Krise? „Die KBV arbeitet auf Bundesebene eng vernetzt mit relevanten Akteuren, auch mit der Bundeswehr, an Themen wie dem nationalen, sektorenübergreifenden Lagebild zusammen. Auch auf europäischer Ebene, hier der EU-Kommission, wird die KBV als Gesprächspartnerin in vorbereitende Gespräche einbezogen“, so Dr. Hofmeister. Es soll ein frühzeitiges koordiniertes Handeln über alle zuständigen Bundesressorts, Regierungs- und Nicht-Regierungsorganisationen hinweg ermöglichen (siehe auch Kasten oben).

Zum Aufbau eines solchen Lagebilds liefen derzeit unterschiedliche Pilotprojekte, sagt Dr. Rische. Die Basis hierfür bildet seitens der KBV das Bundesarztregister, eine umfangreiche Datenbasis darüber, welche Ärztin oder welcher Arzt welche Kompetenzen hat, was auf Basis von Facharzttiteln, Weiterbildungen, Abrechnungsgenehmigungen etc. ermittelt wird, und an welchem Standort er bzw. sie tätig ist. „Die KV ist das Bindeglied zwischen den Behörden, den Praxen, dem Katastrophenschutz, aber auch in der Kommunikation mit den Patientinnen und Patienten und kann Vertretungsstrukturen organisieren“, erläutert Dr. Rinsche.

Im Notfall nichts dem Zufall überlassen

Für die einzelne Praxis nennt der KBV-Vertreter drei Ebenen der Resilienz: die individuelle und die organisatorische Resilienz sowie die Krisenprävention. Bei der individuellen Resilienz sei es für Praxisinhaberinnen und -inhaber wichtig, „die Rollen zu klären, damit klar ist: Wer macht was im Ernstfall“, führt er aus. „Arbeiten Sie am besten nach dem Prinzip der Bundeswehr: Train as you fight und fight as you train.“ Kommunikationsregeln im Team und Überlastungsmanagement seien in einer Krise besonders wichtig.

Bei der organisatorischen Resilienz gehe es darum, Redundanzen beim Personal (Vertretungsregelungen, Notfallpläne) und der IT (Datensicherung, Ersatzsysteme für den Notfall) zu schaffen. Das Fundament hierfür bilde das Qualitätsmanagement (QEP, Innovationsfonds-Projekt RESILARE), so Dr. Rinsche. Bei der Krisenprävention geht es um konkrete Fragen: Wo liegen die kritischen Punkte, etwa bei einem Stromausfall? Was fällt aus, was funktioniert weiter (siehe Kasten links)?

Im Blick haben sollte man, dass ggf. das Schließsystem nicht mehr funktioniert, und man weder in die noch aus der Praxis kommt. Das Praxisteam müsse im Vorfeld nach Alternativen suchen, wie eine unabhängige Stromversorgung, z. B. durch batteriegestützte Ersatzstromgeräte, die verhindern, dass Geräte ungeplant ausgehen, so der Experte. Im Fokus sollten immer kurze Wege, definierte Kanäle und die externen Kommunikatoren stehen. Aus jeder Krise lasse sich am Ende etwas lernen, die wichtigsten Punkte sollte man  dokumentieren.

Praxen verbindlich in die Prävention einbeziehen

Was das KV-System laut Dr. Rinsche derzeit nicht leisten kann: die Praxen für den Notfall in der Bevorratung zu unterstützen, denn die KVen dürften keine Lager aufbauen. Die Arztpraxen als Unternehmen müssten dies selbst tun. Das Ganze werde allerdings nicht refinanziert. Krisenvorsorge in der Praxis sei aber „kein Hobby“, sondern „eine notwendige Investition in die Betriebsfähigkeit“, resümiert er. „Was im Alltag nicht durch Redundanzen und Pläne geübt wird, versagt im Ernstfall.“

Die hausärztliche Primärversorgung in die nationale Krisen- und Verteidigungsplanung verbindlich einzubeziehen, fordert der HÄV von der Regierung. Die Primärversorgung müsse vor allem im Rahmen des Operationsplans Deutschland der Bundeswehr als eigenständige Versorgungsebene berücksichtigt werden, hieß es. Genannt sind u. a. eine frühzeitige Einbindung in die nationale Krisen- und Verteidigungsplanung, die systematische Berücksichtigung der hausärztlichen Versorgung in Szenarien der zivilen Verteidigung und im Kata­strophenschutz sowie Konzepte zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung, besonders für chronisch kranke und vulnerable Patientinnen und Patienten.

Zi-Praxis-Panel: bit.ly/Praxis-Panel