Diese GKV-Stärkungsmittel würde die KBV verordnen
Die KBV legt 15 Reformideen für eine „zukunftsfeste GKV“ vor – von höheren Steuerzuschüssen über die Streichung von DiGA und Homöopathie bis hin zu mehr Ambulantisierung. Ziel: Beitragssätze stabil halten und Praxen entlasten.
Ziel der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) eingesetzten Finanzkommission ist es, Vorschläge zu machen, deren Umsetzung hilft, den GKV-Beitragssatz ab 2027 stabil zu halten. Ein erster Bericht zu kurzfristigen Maßnahmen wird für Ende März erwartet. Bis Dezember sollen weitere Reformoptionen entwickelt werden.
Die KBV-Spitze äußert sich skeptisch über „scheinheilige“ Reformideen, wie etwa die einer Gesundheitsabgabe von der SPD. Sie macht selbst 15 Vorschläge für eine „zukunftsfeste GKV“. Gemäß ihrem Kampagnenmotto „Deutschland muss Praxenland bleiben“ werden Einsparungen im Umfeld der Niedergelassenen eher als Problem angesehen. Schon jetzt würden jährlich 40 Mio. Arzttermine nicht finanziert, sagt KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. An den GKV-Ausgaben von 288,6 Mrd. Euro seien die Praxen auch nur mit 16 % beteiligt. Und das bei jährlich rund 600 Millionen Behandlungsfällen.
Bund lässt lieber die Versicherten blechen
In puncto Reformmaßnahmen plädiert die KBV dafür, sich zuerst die Einnahmeseite anzuschauen sowie die Kostentreiber. Zu Letzteren zählt sie auch den stationären Sektor, wo die Behandlungen wesentlich teurer als in den Praxen sind (siehe Grafik). Zudem seien weitere Finanzierungsbedarfe ab 2027 zu berücksichtigen, etwa für die Notfall- und Rettungsdienstreform.
Der GKV-Spitzenverband klagt im Auftrag und im Namen der Krankenkassen gegen die unzureichende Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden. Es geht um rund 10 Mrd. Euro pro Jahr, für die der Bund nicht aufkommt. Der Bundesrat mahnt eine vollständige Zahlung aus Steuermitteln an. Zur Finanzierung empfiehlt die KBV eine Erhöhung der Tabak- und der Alkoholsteuer.
Addiert man alle versicherungsfremden Leistungen, wären der GKV sogar über 45 Mrd. Euro jährlich auszugleichen. Das entspräche nahezu der Summe für die gesamte vertragsärztliche Versorgung, fällt Dr. Gassen auf. Er drängt auf eine „ehrliche“ Diskussion dieses Themas.
Mehreinnahmen ließen sich auch in einem Tarif- bzw. Steuerungsmodell in der ambulanten Versorgung generieren – bei Patientinnen und Patienten, die sich nicht steuern lassen wollen (Malus-Regelung). Eine Vorsortierung von Versicherten „digital first“ lehnt die KBV strikt ab.
Die Körperschaft hält aber auch eine Überprüfung des GKV-Leistungskataloges für machbar. Mindestens 250 Mio. Euro brächte z. B. die Streichung digitaler Gesundheitsanwendungen. In dieser Größenordnung würden sich auch Leistungsbeschränkungen bei humangenetischen Untersuchungen bewegen. Würden die Karenztage bei Arbeitsunfähigkeit erweitert, sodass eine AU-Bescheinigung erst am vierten Arbeitstag nötig wäre, ließen sich damit aufgrund vermiedener Arzt-Patienten-Kontakte mindestens 300 Mio. Euro jährlich vermeiden. Die Abschaffung der Homöopathie als Satzungsleistung hat ein geschätztes Einsparpotenzial von 50 Mio. Euro pro Jahr. Die KBV schlägt vor, die Effizienz des ambulanten Sektors stärker zu nutzen, da die Preise im Bereich Hybrid-DRG im stationären Sektor meist zwei- bis dreimal höher sind als im ambulanten.
Stabiles System würde Mehraufwand vermeiden
Würde es mittels Gesetzgebung gelingen, dass die PVS-Anbieter den Vertragsärztinnen und -ärzten die Nutzung der ePA ohne zusätzlichen Aufwand ermöglichen, könnte die Bezahlung über den EBM entfallen. Die KBV spricht von einem „hohen dreistelligen Millionenbetrag“. Vorständin Dr. Sibylle Steiner betont: „Solange das System nicht stabil läuft, muss der Mehraufwand vergütet werden.“ Dr. Gassen hält die ePA bezüglich der ärztlichen Zusammenarbeit für ungeeignet. Es brauche vielmehr eine elektronische Fallakte, die mit den wichtigsten Daten bei jeder Überweisung übergeben werde.