Arztsitz: Jobsharing soll attraktiver werden
Vertragsärzte, die sich in einem überversorgten Planungsbereich einen Arztsitz teilen (Jobsharing), dürfen den Leistungsumfang ihrer Praxis bisher nur um maximal 3 %25 der bisherigen Leistungen erhöhen. Diese Begrenzung soll es nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) künftig nicht mehr für Praxen geben, deren Praxisumfang unterdurchschnittlich ist.